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Informationen zum Steuerrecht

Erste Informationen zur KMU-Investitionszuwachsprämie für 2017 veröffentlicht

Seit gestern (9. Jänner 2017) sind nunmehr erste Informationen zur Förderung von Kleinst- und Kleinunternehmen, sowie mittlere Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern, im Rahmen der Investitionszuwachsprämie 2017 veröffentlicht worden. Wir informieren Sie über den derzeitigen Wissensstand. Lesen Sie mehr …

Die AWS (Austria Wirtschaftsservice) hat nunmehr erste Details zur neuen Investitionszuwachsprämie veröffentlicht. Auf der Homepage der AWS finden Sie die ersten Informationen unter folgender Adresse:  
https://www.aws.at/foerderungen/aws-kmu-investitionszuwachspraemie/

Für den Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft hat die zuständige ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH) ebenfalls erste Informationen veröffentlicht, welche unter nachfolgender Adresse abrufbar sind:      http://www.oeht.at/finanzierung-und-foerderungen/kmu-investitionszuwachspraemie-oesterreich/

Was wird gefördert?

Materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die eine Errichtung/Erweiterung der Betriebsstätte, eine Diversifizierung der Produkte/Dienstleistungen oder eine Änderung des Produktionsprozesses zum Inhalt haben und bei Kleinst- und Kleinunternehmen zumindest um EUR 50.000,00 und bei Mittleren Unternehmen zumindest um EUR 100.000,00 höher liegen, als der Wert der in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Höhe der Förderung?

Der Zuschuss beträgt bei Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 15 % des Investitionszuwachses von zumindest EUR 50.000,00 bis zu EUR 450.000,00 und für Mittlere Unternehmen bis zu 10 % des Investitionszuwachses von zumindest EUR 100.000,00 bis zu EUR 750.000,00.

Bitte beachten Sie, dass es eine Reihe von nicht förderbaren Kosten gibt, die auszugsweise in den Kurzinformationen der AWS und ÖHT angeführt sind. Ebenfalls möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Einreichung des Antrags auf Gewährung einer Investitionszuwachsprämie vor der Durchführung des Projektes (somit vor der Bestellung, dem Beginn der Arbeiten oder dem Baubeginn) bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS https://foerdermanager.awsg.at) oder für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) erfolgen muss.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Wir sind Ihnen gerne bei der Geltendmachung der Förderung behilflich. Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 10.01.2017

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