Informationen zum Steuerrecht

Beschäftigung älterer Arbeitnehmer – neue gesetzliche Regelung

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer (ab 55 Jahren) bis zum Jahr 2018 anzuheben. Wir informieren Sie darüber wie dieses Ziel erreicht werden soll und welche Konsequenzen allenfalls für Ihr Unternehmen damit verbunden sind. Lesen Sie mehr …

Maßnahmen im Kalenderjahr 2016

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wurde nunmehr verpflichtet, bis zum 30. September eines jeden Jahres, für alle Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 25 vollversicherungspflichtigen Arbeitnehmern festzuhalten, wieviel Personen über 55 Jahren im Unternehmen beschäftigt sind (Ermittlung einer Dienstgeberquote). Diese Dienstgeberquote an älteren Beschäftigten wird anschließend mit der Branchenquote (Zuteilung erfolgt über den ÖNACE –Code der Statistik Austria) verglichen und festgestellt, ob das Unternehmen die Branchenquote erreicht oder nicht. Für das Kalenderjahr 2016 stellen diese Auswertungen eine reine Information dar!

Maßnahmen im Kalenderjahr 2017

Die Zielwerte für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wurde für das Kalenderjahr 2017 mit Stichtag 30.06.2017 gesetzlich geregelt (§ 1a AMPFG). Sofern diese Zielwerte (österreichweit) erreicht werden, zieht es keine Konsequenzen nach sich, ob das jeweilige Unternehmen die Branchenquote erreicht oder nicht (maßgeblicher Zeitraum 1.7.2016 – 30.06.2017). Die gesetzliche Zielwerte für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wurden zum 30.06.2017 wie folgt festgelegt (Berechnung = Zahl der selbständig oder unselbständig Tätigen im Verhältnis zum Jahresdurchschnittsbestand der Bevölkerung 2017):

  1. Für 55- bis 59-jährige Männer       73,6 %
  2. Für 60- bis 64-jährige Männer       33,1 %
  3. Für 55- bis 59-jährige Frauen         60,1 %

Sofern diese Zielwerte österreichweit nicht erreicht werden, tritt ein „Bonus-Malus-System“ in Kraft:

Bonus: Sofern die Dienstgeberquote die Branchenquote erreicht, verringert sich der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von derzeit 3,9 % auf 3,8 %.

Malus: Sofern die Dienstgeberquote die Branchenquote nicht erreicht, erhöht sich die Auflösungsabgabe im Kalenderjahr 2018 auf den doppelten Betrag!

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.10.2016

Artikel der Ausgabe Winter 2016