Informationen zum Steuerrecht

Selbsttest - Kassennachschau durch die Finanzpolizei

Die Änderungen rund um die Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse sind derzeit in aller Munde. Bekanntermaßen werden bei Überprüfungen zur Einhaltung der Registrierkassenpflicht durch die Finanzpolizei, bis Ende März (mit entsprechender Begründung bis Ende Juni) keine Strafen für die Nichteinhaltung der Verpflichtung ausgesprochen. Wir informieren Sie darüber welche Fragen Ihnen die Finanzpolizei stellen wird. Lesen Sie mehr …

Fragebogen der Finanzpolizei

In einem 15-seitigen Fragebogen zur „Niederschrift über die Kassennachschau“ hat das Finanzministerium festgelegt, welche Informationen von der Finanzpolizei eingeholt werden sollen, um anschließend auf den Finanzämtern zu überprüfen, ob nicht nur Ihre Kasse, sondern Ihre gesamte „Arbeitsweise“ den neuen Anforderungen der Bundesabgabenordnung entspricht. Folgende Fragenblöcke müssen von der Finanzpolizei abgefragt und von Ihnen beantwortet werden:

  • Allgemeine Informationen
  • Erlösaufzeichnungen
  • Rechnungen
  • Aufzeichnungen
    • Nebenaufzeichnungen
  • Wareneinkäufe/Lager/Inventur
  • Erlöserfassung über elektronische Systeme
    • Kassatyp
    • Stammdaten
    • Testbuchungen
    • Datenerfassungsprotokolle
  • Stornos/Eigenverbrauch
  • Bons, Rechnungen, Tagesabrechnungen, Berichte
  • Kassengebarung
  • Verhältnisse am Überprüfungstag

Selbsttest

Zur eigenen Sicherheit und Überprüfung ihrer Geschäftsabläufe können Sie das Original-Formular der Finanzpolizei ausfüllen. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen das Formular für den Selbsttest per Email übermitteln können.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 09.02.2016

Artikel der Ausgabe Winter 2015