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Informationen zum Steuerrecht

Neues von der Steuerreform

Das Steuerreformgesetz bringt mit dem 1.1.2016 eine Vielzahl von Neuerungen mit sich. Wir möchten Sie schon vorab mit einigen Neuerungen vertraut machen und Sie über die geplanten Änderungen informieren. Lesen Sie mehr …

Registrierkassenpflicht: Ab dem 1.1.2016 ist vorgesehen, dass Betriebe, die mehr als EUR 15.000,00 Jahresumsatz erzielen, verpflichtet werden, eine elektronische Registrierkasse zu führen, wenn die Bareinzahlungen der Kunden mehr als EUR 7.500,00 betragen. Als Bareinzahlungen werden nicht nur Zahlungen mit Bargeld, sondern auch Bankomatkarten, Kreditkarten, Schecks oder Gutscheine verstanden.

Sollten Sie bereits in ihrem Unternehmen eine Hotelsoftware verwenden, dann kann es sein, dass Sie kein zusätzliches Kassasystem benötigen, da die Anforderungen der elektronischen Aufzeichnungspflichten eventuell durch ihre Hotelsoftware erfüllt werden. Diesbezüglich legen wir Ihnen nahe, ehestmöglich Kontakt mit ihrem Softwarehersteller aufzunehmen und abzuklären, ob ihre Hotelsoftware den Anforderungen entspricht.

Registrierkassensicherheitsverordnung: Mit 1.1.2017 tritt zudem eine Verordnung in Kraft, die sicherstellen soll, dass das elektronische Aufzeichnungssystem manipulationssicher ist. Die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen soll durch eine kryptographische Signatur jedes Barumsatzes mittels einer dem Steuerpflichtigen zugeordneten Signaturherstellungseinheit gewährleistet werden. Dazu wird auf den einzelnen Belegen ein sogenannter QR-Code aufgedruckt werden.

Anhebung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen von derzeit 10 % auf 13 %        Ab dem 1.5.2016 muss in der Hotelsoftware (Registrierkasse) ein Umsatzsteuersatz von 13 % auf Beherbergungsumsätze angepasst werden. Bei Zimmern mit Frühstück, Halbpension oder Vollpension bzw. All-Inclusive-Leistungen, muss eine Aufteilung in eine Beherbergungsleistung mit 13 % Umsatzsteuer und eine Verpflegungsleistung mit 10 % Umsatzsteuer durchgeführt werden.

Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2015 im Stadtsaal Landeck  Zu den Änderungen aufgrund der Steuerreform haben die Steuerberater des Bezirkes Landeck am 20. Oktober 2015 im Stadtsaal Landeck einen Informationsabend organisiert. (Beginn: 16:00 Uhr) Die hochkarätigen Vortragenden werden Sie ausführlich über die Änderungen informieren. (Weitere Details finden Sie unter www.steuerlandeck.at)

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

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