Informationen zum Steuerrecht
Neuerungen im Bereich der gewerblichen Sozialversicherung
Mit 1. Jänner 2016 sind einige Änderungen in der gewerblichen Sozialversicherung eingetreten über die wir Sie in den nachfolgenden Ausführungen informieren. Lesen Sie mehr …
Senkung der Mindestbeitragsgrundlage
Seit 1.1.2016 wurde die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung von einst EUR 724,00 auf EUR 415,72 gesenkt und damit eine Angleichung an die Geringfügigkeitsgrenze von nichtselbständig Tätigen vollzogen. Die jährliche Ersparnis aus dieser Maßnahme liegt bei EUR 283,00 – eine deutliche Entlastung für Geringverdiener. Bei der Pensionsversicherung wird die Mindestbeitragsgrundlage zwar auch, jedoch erst ab 2018 schrittweise bis 2022 angepasst werden.
Änderung der vorläufigen Beitragsgrundlage
Bis zum Ende des Beitragsjahres können Versicherte nunmehr eine Erhöhung/Senkung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen und so erhebliche Nachzahlungen vermeiden. Anders als bisher ist nicht nur eine Senkung, sondern eine mehrfache Anpassung im laufenden Jahr möglich, sodass flexibel auf den Geschäftsgang reagiert werden kann.
Monatliche Beitragszahlung
Seit diesem Jahr gibt es auch die Möglichkeit, dass die Sozialversicherungsbeiträge in monatlichen Teilbeträgen eingezogen werden, sofern dies der Versicherte wünscht und beantragt.
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 21.01.2016
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