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Informationen zum Steuerrecht

GSVG-Beiträge für Gewinnausschüttungen?

Wie in früheren Newslettern bereits berichtet, unterliegen Gewinnausschüttungen aus einer GmbH an den GSVG-pflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer der Sozialversicherung. Sofern die Höchstbemessungsgrundlage aufgrund des laufenden Geschäftsführerbezuges noch nicht erreicht wurde, sind somit auch Sozialversicherungsbeiträge aus der Ausschüttung an die gewerbliche Sozialversicherung abzuführen. Lesen Sie mehr …

Beginnend mit 1.1.2016 ist nunmehr bei der Anmeldung der Kapitalertragsteuer für die Ausschüttung aus einer GmbH an Geschäftsführer, die in der GSVG pflichtversichert sind, vorgesehen, dass diese eigens erfasst werden und eine Mitteilung an die Sozialversicherung erfolgt. Ab diesem Datum erhält die SVA somit die notwendigen Informationen, um Ausschüttungen in die Beitragsgrundlagenbemessung mit aufzunehmen.

Tipp: Es ist zu überlegen wirtschaftlich vertretbare Ausschüttungen noch heuer vorzunehmen, insbesondere auch unter dem Aspekt der Erhöhung der Kapitalertragsteuer für Ausschüttungen ab 1.1.2016 (von derzeit 25 % auf 27,5 %). Bitte beachten Sie, dass es bei der Berücksichtigung der Gewinnausschüttungen zur Beitragsgrundlage auf das Jahr der Ausschüttung ankommt und nicht auf das Jahr, in dem der Gewinn entstanden ist.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 21.12.2015

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