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Ergänzung zur Grunderwerbsteuer – Kennen Sie Ihren Bodenwert?

In unserem letzten Newsletter durften wir Sie über die neue Berechnungsmethode zur Grunderwerbsteuer informieren. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Bodenwert je Quadratmeter. Kennen Sie Ihren Bodenwert? Lesen Sie mehr …

Die neue Grunderwerbsteuerregelung für Schenkungen sieht ab dem 1.1.2016 vor, dass der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer herangezogen wird. Ab 2016 stehen Ihnen drei Möglichkeiten offen, diesen Grundstückswert zu ermitteln. Neben einem Sachverständigengutachten kann der Wert des Grundstückes über den Immobilienpreisspiegel oder über den sogenannten Bodenwert zuzüglich Gebäudewert ermittelt werden.

Wie errechnet sich der Bodenwert?

Als Grundlage dient hierbei der letzte Feststellungsbescheid des Einheitswertes. In diesem Feststellungsbescheid finden Sie den für Ihr Grundstück ermittelten Bodenwert. Der Bodenwert ist hierbei vor allem von der Lage und der Form des Grundstückes abhängig und wurde mit Stichtag 1.1.1973 letztmalig erhoben. Dies bedeutet auch, dass der Bodenwert innerhalb einer Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt.

Beispiel: Ein Vater ist im Besitz eines unbebauten Grundstückes mit 600 m² Grundfläche in Fiss. Er möchte dies seinem Sohn schenken. Wie hoch ist die Grundsteuerbelastung im Jahr 2016? Zusatzangabe: Der Bodenwert je Quadratmeter beträgt in Fiss aufgrund der letzten Hauptfeststellung des Grundvermögens zum 1.1.1973 a) EUR 8,7207, b) 11,6276, c) 13,0811, d) 14,5346. Der Hochrechnungsfaktor für Fiss beträgt 3,5. Keine Anrechnung von Vorschenkungen.

Berechnung:

a) Bodenwert je Quadratmeter x Quadratmeter x 3 x Hochrechnungsfaktor = 8,7207
    x 600 x 3 x 3,5 =EUR 54.40,41 --> Die Grunderwerbsteuer nach
    dem Staffeltarif (0,5 %) beträgt EUR 274,70.
b) 11,6276 x 600 x 3 x 3,5 = EUR 73.253,88 Bemessungsgrundlage --> EUR 366,27
    Grunderwerbsteuer
c) 13,0811 x 600 x 3 x 3,5 = EUR 82.410,93 Bemessungsgrundlage --> EUR 412,05   
    Grunderwerbsteuer
d) 14,5346 x 600 x 3 x 3,5 = EUR 91.567,98 Bemessungsgrundlage --> EUR 457,84   
    Grunderwerbsteuer

Fazit: Aus diesem Beispiel ist ersichtlich, dass die Grunderwerbsteuerbelastung (hier: unbebautes Grundstück) auch innerhalb einer Gemeinde sehr unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

(Stand: 13.11.2015)

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