Informationen zum Steuerrecht

Was uns die Steuerreform bringt und kostet

Was uns die Steuerreform bringt und kostet

Heute Nacht einigte sich die Bundesregierung auf die angekündigte Steuerreform. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen – soweit derzeit bekannt (Stand 13.03.2015 - 09:00 Uhr) – und zeigen Ihnen die Auswirkungen der neuen Reform. Lesen Sie mehr …

Die Übersicht der Austria Presse Agentur bietet einen guten Überblick über die geplanten Änderungen, weshalb wir uns erlauben, darauf zu verweisen.

 

Die Pläne zur Steuerreform

Änderung des Steuertarifes:

Die Regierung hat sich darauf geeinigt eine grundlegende Änderung des Steuertarifes durchzuführen, wobei der Eingangssteuersatz (ab einem Einkommen von EUR 11.000,00) von derzeit 36,5 % auf 25 % gesenkt wird. Gleichzeitig werden nunmehr zusätzliche Tarifstufen eingeführt (vgl. Grafik). Neu ist auch, dass der Spitzensteuersatz von derzeit 50 % auf 55 % angehoben werden soll. Dieser Steuersatz soll jedoch erst ab einem jährlichen Einkommen von 1. Mio Euro zur Anwendung kommen.

Erhöhung der KESt (Kapitalertragsteuer) für Gewinnausschüttungen von derzeit 25 % auf 27,5 %

Durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 55 % wird auch die KESt auf Gewinnausschüttungen einer GmbH oder Aktiengesellschaft auf 27,5 % angehoben. Laut derzeitigen Informationen sollen Zinsen aus Sparbüchern davon nicht betroffen sein.

Steuerspartipp:           Selbstverständlich ist die Gesetzwerdung noch abzuwarten, allerdings sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine ohnehin geplante oder eine wirtschaftlich mögliche/vertretbare Gewinnausschüttung vorziehen, um nicht allenfalls später unter einen höheren Steuersatz zu fallen!

Dazu ein Beispiel:         

EUR 100.000,00 Gewinnausschüttung aus einer GmbH bei derzeit 25 % KESt ergibt eine Steuerbelastung von EUR 25.000,00. Eine spätere Ausschüttung von EUR 100.000,00 mit einem Steuersatz von 27,5 % KESt ergibt eine Steuerbelastung von EUR 27.500,00. Somit würde sich die Ausschüttung schlagartig um EUR 2.750,00 (10  %!) verteuern!

Immobilienertragsteuer

Soweit derzeit bekannt, soll die Immobilienertragsteuer (derzeit max. 25 %) für die Veräußerung von Zweit- und Drittwohnsitze auf 30 % steigen.

Grunderwerbsteuer

Künftig soll die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom tatsächlichen Wert einer Liegenschaft (Verkehrswert) berechnet werden und nicht mehr auf Grundlage niedriger Einheitswerte. Bei unentgeltlichen Übertragungen soll es jedoch zu einer neuen Staffelung des Tarifs, abhängig vom Wert des Grundstückes kommen – Details sind noch abzuwarten!

Registrierkassenpflicht

Ebenfalls wurde angekündigt, eine Registrierkassenpflicht für Unternehmer (mit Ausnahmen) einzuführen und die Unternehmen zu verpflichten, Rechnungen für jedes Umsatzgeschäft auszustellen. Details sind derzeit noch nicht bekannt!

Selbstverständlich werden wir Sie über die Änderungen durch die Steuerreform laufend informieren.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Artikel der Ausgabe Winter 2014