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Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Informationen zum Steuerrecht

Feiertage 2013/2014 und steuerliche Vorhaben der neuen Bundesregierung

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und Weihnachten steht kurz bevor. Für die einen ist es das „Fest der Freude“, für die anderen das „Fest der Stille“, … für die meisten jedoch mit Arbeit, Stress und Hektik verbunden. Umso mehr wünschen wir Ihnen, dass Sie nebst der Arbeit und Geschäftstüchtigkeit auch ruhige Momente der Erholung im Kreis Ihrer Familie erleben können.

Selbstverständlich ist das Team der Steuerberatung Illmer und Partner jederzeit für Sie erreichbar. Während der Weihnachtsfeiertage bleibt unsere Kanzlei nur vom 24. bis 26. Dezember und 31. Dezember bis 1. Jänner geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Kanzlei außerhalb der Bürozeiten unter der Handynummer: 0664/421 75 95 oder Sie sprechen eine Nachricht auf Band (05442/62560) oder Sie senden uns in Lohnverrechnungsangelegenheiten ein Email an die Ihnen bekannten Adressen.

Steuerliche Vorhaben der neuen (alten) Bundesregierung

Nachdem die neue Bundesregierung in dieser Woche vom Bundespräsidenten angelobt wurde, möchten wir Ihnen die steuerlichen Vorhaben für die nächsten fünf Jahre aus dem Regierungsprogramm näherbringen:

  • Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes und Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen mit dem Sozialversicherungssystem.

  • Senkung des Eingangssteuersatzes von derzeit 36,5 % auf 25% (sofern die budgetären Spielräume gegeben sind).

  • Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 01.01.2016.

  • Sachbezug von Dienstautos: Unter Beibehaltung der Luxustangente von EUR 40.000,00 wird der maximale Deckel von EUR 600,00 auf EUR 720,00 angehoben.

  • Die Kapitalherabsetzung von GmbHs soll steuerlich nicht gefördert werden, da eine Verschlechterung der Eigenkapitalbasis nicht Ziel der „GmbH light“ Reform war. Daher soll es zu einer Auffüllungsverpflichtung für GmbHs kommen, die ihr Kapital im Zuge der „GmbH light“ Reform herabgesetzt haben. Die Kapitalherabsetzung soll mit zukünftigen Gewinnen ausgeglichen werden müssen. Die „GmbH light“ soll es damit nur noch für Neugründungen geben.

  • Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll auf Realinvestitionen, die wachstums- und beschäftigungsfördernd wirken, eingeschränkt werden.

  • Kleinstbetragsrechnungen sollen von derzeit EUR 150,00 auf EUR 400,00 angehoben werden.

Soweit ein erster Auszug aus den Vorhaben unserer Bundesregierung. Wie immer bleibt die Gesetzwerdung und somit die tatsächliche Umsetzung der Vorhaben abzuwarten. Wir werden Sie – wie gewohnt – rechtzeitig informieren.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner– die kompetente Beratung in Landeck.

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