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Informationen zum Steuerrecht

Anmeldung von Dienstnehmern vor Dienstantritt - ACHTUNG: hohe Strafen drohen!

Seit 1.1.2008 müssen Mitarbeiter noch vor Aufnahme ihrer Tätigkeit – auch bei nur fallweiser Beschäftigung – bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Die bis dahin geltende Sieben-Tage-Frist wurde somit obsolet.

Der Anmeldeverpflichtung kann dabei in zwei Schritten entsprochen werden:

  1. 1. Schritt: Vor Arbeitsantritt müssen die Mindestangaben gemeldet werden. Diese sind Dienstgeberkontonummer, Name und Versicherungsnummer der beschäftigten Person sowie Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme (=Mindestangaben-Meldung) Tipp: Als Service für Sie haben wir die Möglichkeit der Onlinemeldung in unserem Klientenportal bereitgestellt (https://klientenportal.at/73/). Bitte kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung und beim Ausfüllen des Formulars.
  2. 2. Schritt: Innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Arbeitsaufnahme sind die noch fehlenden Angaben zu melden (vollständige Anmeldung). Bitte teilen Sie unserer Lohnverrechnung die restlichen Daten ihres Arbeitnehmers mit, damit die erforderlichen Meldungen erstattet werden können.

Verwaltungsstrafe Das allgemeine Sozialversicherungsgesetz sieht erhebliche Strafen für das Unterlassen der rechtzeitigen Anmeldung von Dienstnehmer vor. Aus der täglichen Erfahrung und der Praxis der Verwaltungsbehörden wissen wir und müssen Sie darauf hinweisen, dass vermehrt hohe Strafen ausgesprochen werden! Der Strafrahmen reicht dabei von EUR 730,00 bis zu EUR 2.180,00 pro verspätet oder nicht angemeldetem Dienstnehmer; im Wiederholungsfall ist die Höchststrafe mit EUR 5.000,00 festgelegt. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die verspätete Anmeldung sofort oder erst später entdeckt wird. Diese wird bei Feststellung im nach hinein (bspw. bei Überprüfung durch die Finanzpolizei, bei gemeinsamer Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben, etc.) ebenfalls mit Strafe belegt.

Wir ersuchen Sie daher rechtzeitig vor dem Dienstantritt eines Dienstnehmers mit uns in Kontakt zu treten, damit allfällige Verwaltungsstrafen vermieden werden und alle erforderlichen Daten bekanntgegeben werden können.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
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