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Informationen zum Steuerrecht

AbgÄG 2014: Änderungen im Abgabenrecht nunmehr beschlossen!

Nach mehreren Diskussionen und Abschwächungen der Vorhaben unserer Bundesregierung wurde nunmehr, nur zwei Tage nach dem Beschluss im Bundesrat (zuvor im Nationalrat) und somit noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten (großteils) zum 1. 3. 2014, das Abgabenänderungsgesetz 2014 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Das neue Bundesgesetz novelliert insgesamt 27 Steuer- und Abgabengesetze und beseitigt die mit BGBl 1986/325 geschaffenen kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen. Wir geben einen ersten Überblick über die beschlossenen Neuerungen. Lesen Sie mehr …
 
Im Wesentlichen werden mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 folgende Maßnahmen umgesetzt (Quelle: Rechtsnews von LexisNexis, Aussendung vom 04.03.2014):

Einkommensteuergesetz

  • Entfall der Verrechnungs- und Vortragsgrenze bei der Ermittlung des Einkommens (nur für natürliche Personen)

  • Automatische Nachversteuerung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten nach Ablauf von drei Jahren, wenn mit dem Betriebsstättenstaat keine umfassende Amtshilfe besteht (mit Übergangsregelung für bis 2014 berücksichtigte Betriebsstättenverluste sowie Ausnahmeregelung für Betriebsaufgabe/-veräußerung vor 2017)

  • Erweiterung des Kreises der begünstigten Spendenempfänger

  • Einschränkung der Wertpapiere auf Wohnbauanleihen als begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

  • Abzinsung langfristiger Rückstellungen entsprechend der jeweiligen Laufzeit mit einem Fixzinssatz von 3,5 % anstatt der pauschalen 80 %-Regelung

  • Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehaltszahlungen mit EUR 500.000,00

  • Erleichterung der Voraussetzungen bei Lebensversicherungen für über 50 jährige Personen für die KESt-Freiheit im Einkommensteuergesetz und für den ermäßigten Versicherungssteuersatz im Versicherungssteuergesetz

  • Einschränkung der steuerlichen Begünstigung für freiwillige Abfertigungen („Golden Handshakes“), für Kündigungsentschädigungen und Vergleichssummen sowie Einschränkung der Abzugsfähigkeit von freiwilligen Abfertigungszahlungen beim Arbeitgeber

  • Verlängerung der Solidarabgabe bzw. der Staffelung des Gewinnfreibetrags

  • Ausweitung des Austausches von Informationen zwischen Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger

  • Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht auf Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, für die KESt einzubehalten war

  • Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung (räumliche Einschränkung, Abschaffung der Firmenwertabschreibung, Einschränkung der Abzugsfähigkeit ausländischer Verluste)

  • Zinsen und Lizenzzahlungen können nur bei Sicherstellung einer angemessenen Besteuerung des Empfängers mit mindestens 15 % (bzw. 10 %) abgezogen werden

Stabilitätsabgabegesetz

  • Anpassung des Steuersatzes des Sonderbeitrags zur Stabilitätsabgabe und Umstellung der Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe

Umgründungssteuergesetz

  • Anpassung der Anhänge zum UmgrStG und zum EStG an den EU-Beitritt Kroatiens

Umsatzsteuergesetz

  • Erhöhung der Wertschwelle zur Ausstellung von Kleinbetragsrechnungen von EUR 150,00 auf EUR 400,00.

Kapitalverkehrsteuergesetz

  • Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 2016

Flugabgabegesetz

  • Einschränkung der Verpflichtung zur Bestellung eines Fiskalvertreters im Flugabgabegesetz und im Versicherungssteuergesetz

Versicherungssteuergesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz und Normverbrauchsabgabegesetz

  • Der Tarif der Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer soll zwischen besonders leistungsstarken und weniger leistungsstarken PKW und Kombis differenzieren und der NoVA-Tarif wird neu gestaltet.

Alkoholsteuergesetz und Schaumweinsteuergesetz

  • Wiedereinführung der Schaumweinsteuer und Anhebung der Alkoholsteuer um 20%

Tabaksteuergesetz

  • Anpassung und Umstrukturierung der Tabaksteuersätze auf Zigaretten und Feinschnitttabake und befristete Einführung einer verminderten maximalen Importmenge aus bestimmten Ländern

Glücksspielgesetz

  • Änderung des Katalogs von Glücksspielen
  • Vollzugskonzentration und Anpassung der Strafdrohungen

Bankwesengesetz, Börsegesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz

  • Aufhebung der Verwertungsverbote von Geldwäscheverdachtsmeldungen für die Finanzverwaltung

GmbH-Gesetz

  • Erhöhung des Mindeststammkapitals einer GmbH unter gleichzeitiger Beibehaltung des geringen Startkapitals

Zahlungsdienstegesetz

  • Anpassung des Zahlungsdienstgesetzes an die Nachfrist die im Zuge der Änderung der SEPA-VO gewährt wurde.
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner. Die kompetente Beratung in Landeck.

 

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