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Anlässlich unserer wöchentlichen Information wurde berichtet, dass das Schenken von Immobilien teurer wird. Dieser Artikel wurde mit dem Informationsstand vom 10. Oktober 2012 erstellt und gibt nicht den seither neu ergangenen Entwurf für die Änderung der Grundbuchseintragungsgebühr wieder!

Mit dem Ministerialentwurf vom 30.10.2012 wurde nunmehr sichergestellt, dass für alle Immobilientransaktionen inerhalb der Familie und in der Landwirtschaft, sowie für Umgründungen und Transaktionen zwischen Unternehmen und Gesellschafter die Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert (max. 30 % vom Verkehrswert) berechnet wird. Außerdem sollen alle Anträge, die bis zum 31.12.2012 bei Gericht einlangen noch unter die alte Regelung fallen.

ACHTUNG: Die Gesetzwerdung des Entwurfes bleibt weiterhin abzuwarten.

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