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Das Abgabenänderungsgesetz 2012 sieht eine Änderung für die elektronische Zustellung von Erledigungen der Finanzbehörden ab 1.1.2013 vor. Nunmehr ist die elektronische Zustellung in die FinanzOnline-Databox ohne Zustimmung des Empfängers zulässig, sofern Sie über einen FinanzOnline-Zugang verfügen. Allerdings ist vorgesehen, dass jeder Abgabenpflichtige und Parteienvertreter auf die elektronische Form der Zustellung verzichten kann.

Wie kann ich die automatische Zustellung über FinanzOnline verhindern?

Beim erstmaligen Einstieg eines Teilnehmers nach dem 07.01.2013 wird automatisch die elektronische Zustellung aktiviert und dem Teilnehmer ein Hinweis in FinanzOnline angezeigt, ob er auf die elektronische Zustellung verzichten möchte. Sofern der Verzicht auf die elektronische Zustellung abgegeben wird, ändert sich für Sie nichts. Alle Bescheide und Erledigungen des Finanzamtes werden – wie gewohnt – in Papierform via Post an Sie übermittelt.

Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt – sofern sie vorher einer elektronischen Zustellung nicht widersprochen haben – der elektronischen Zustellung jederzeit widersprechen bzw. umgekehrt – sofern sie vorher widersprochen haben –, der elektronischen Zustellung zustimmen.

Was habe ich zu beachten, wenn ich eine elektronische Zustellung befürworte?

Sollten Sie damit einverstanden sein, dass der Schriftverkehr mit dem Finanzamt zukünftig elektronisch erfolgt, raten wir Ihnen eine gültige Email-Adresse in Ihren Stammdaten zu hinterlegen, damit Sie vom Eintreffen zB eines Bescheides etc. informiert werden, um keine Frist zu versäumen.

Welche Mitteilungen werden in die FinanzOnline-Databox überhaupt zugestellt?

Derzeit werden ausschließlich Bescheide und Ergänzungsersuchen elektronisch zugestellt. Eine elektronische Zustellung der Buchungsmitteilung und der Benachrichtigungen über die fällige Quartalsvorauszahlung ist derzeit geplant, soll aber erst im Laufe des Jahres 2013 umgesetzt werden. Ein konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Insgesamt ergeben sich für Sie folgende Varianten:

  1. der elektronischen Zustellung wurde bereits in den Vorjahren zugestimmt: keine Änderung. Erst im Laufe des Jahres 2013 werden auch die Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen über die Quartalsvorauszahlungen elektronisch zugestellt.
  2. auf die elektronische Zustellung wird Anfang 2013 verzichtet: keine Änderung. Buchungsmitteilungen und Bescheide werden ausschließlich in Papierform zugestellt.
  3. auf die elektronische Zustellung wird Anfang 2013 nicht verzichtet: Bescheide und Ergänzungsersuchen werden ab 2013 automatisch elektronisch zugestellt. Im Laufe des Jahres 2013 werden auch die Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen über die Quartalsvorauszahlungen ausschließlich elektronisch zugestellt.

Bitte beachten Sie: Ab dem Einlangen eines Bescheides in der FinanzOnline-Databox gilt der Bescheid als rechtskräftig zugestellt; unabhängig davon, ob Sie den Bescheid aufgerufen und gelesen haben oder nicht. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung beginnen allfällige Rechtsmittelfristen zu laufen! Sollten Sie künftig Bescheide elektronisch zugestellt bekommen und – aus welchem Grund auch immer – nicht regelmäßig Ihre FinanzOnline-Databox abfragen, kann dadurch eine Rechtsmittelfrist (zB Berufungsfrist) versäumt werden!

Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen bis auf weiteres weiterhin auf die konventionelle Zustellung per Post zu vertrauen! In diesem Fall müssen Sie die Zustimmung zur elektronischen Zustellung widerrufen, d.h. unter dem Punkt „Eingaben/Zustellung“ deaktivieren, sofern Sie nicht ohnehin bereits auf die elektronische Zustellung verzichtet haben.

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