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Jeder von uns ist tagtäglich mit Rechnungen konfrontiert. Sei es bei Einkäufen im Supermarkt, bei der Anschaffung eines Autos oder aber auch bei der Ausstellung von Rechnungen. Dennoch stellt sich vielfach die Frage, welche Anforderungen an eine „richtige“ Rechnung gestellt werden und welche Rechnungsmerkmale es zu berücksichtigen gibt, damit einerseits der Rechnungsaussteller eine formrichtige Rechnung erstellt und andererseits dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug zusteht. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Aufschluss über die 11 erforderlichen Rechnungsmerkmale einer „richtigen“ Rechnung geben.

Rechnungen bis € 150,00 (inkl. USt):

Sogenannte Kleinbetragsrechnungen müssen gemäß § 11 UStG folgende Merkmale aufweisen, damit dem Rechnungsempfänger ein Vorsteuerabzug zusteht:

1. Name und Anschrift des Liefernden / Leistenden

2. Beschreibung der Lieferung (Menge und Bezeichnung) oder Leistung (Art und Umfang)

3. Tag der Lieferung bzw. Zeitraum der Leistung

4. Entgelt für die Lieferung / Leistung (brutto inkl. USt)

5. Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung oder Übergang der Steuerschuld

6. Ausstellungsdatum

Zusätzliche Rechnungsmerkmale für Rechnungen über € 150,00 (inkl. USt)

Rechnungen, die die Kleinbetragsgrenze überschreiten, müssen zusätzlich noch folgende Merkmale aufweisen:

7. Name und Anschrift des Empfängers

8. Steuerbetrag (und Entgelt – netto)

9. UID-Nummer des Liefernden / Leistenden

10. Fortlaufende Rechnungsnummer

Zusätzliche Rechnungsmerkmale für Rechnungen über € 10.000,00 (inkl. USt)

11. UID-Nummer des Rechnungsempfängers

Exkurs: Rechnungen in den EU-Raum

Bei Rechnungen in den EU-Raum muss stets die UID-Nummer des Leistungsempfängers und des Leistungserbringers angegeben werden, nur dann sind Lieferungen in den EU-Raum steuerbefreit. Somit ist die Rechnung Netto (ohne Umsatzsteuer) auszustellen. Allerdings muss der Vermerk: „Innergemeinschaftliche Lieferung“ enthalten sein! Darüber hinaus sind die Bestimmungen hinsichtlich Ausfuhrnachweis zu beachten.

Die nachfolgende Musterrechnung soll die oben erwähnten Rechnungsmerkmale näher erläutern:

Rechnungsmerkmale

Bitte achten Sie darauf:

Sollte auch nur ein Rechnungsmerkmal fehlen, gilt die Rechnung als nicht richtig im Sinne des § 11 UStG ausgestellt und der Vorsteuerabzug ist zu versagen! Seien Sie deshalb bitte besonders sorgsam in der Überprüfung der Rechnungsmerkmale, wenn Ihnen eine Rechnung ausgestellt wird, damit sie nicht Gefahr laufen, dass bei einer späteren Überprüfung durch die Finanz der Vorsteuerabzug versagt wird!

Gemäß § 11 UStG sind Unternehmer verpflichtet eine Rechnung nach vorgenannten Bestimmungen auszustellen, wenn der Empfänger der Lieferung bzw. Leistung ebenfalls ein Unternehmer ist.