Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Inhalt

Gewinnfreibetrag

Wenige Wochen vor dem Jahreswechsel stehen noch einige Möglichkeiten zur Verfügung, das steuerliche Ergebnis ihres Unternehmens zu optimieren. Eine Möglichkeit liegt in der bestmöglichen Ausnutzung des sogenannten Gewinnfreibetrages. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen darbringen, was darunter zu verstehen ist, wie er sich errechnet und welche Maßnahmen sie noch heuer setzen müssen, um Steuern sparen zu können.

Was ist der Gewinnfreibetrag und wer kann ihn geltend machen?

Natürliche Personen können bei der Gewinnermittlung eines Betriebes (Land- und Forstwirtschaft, Selbständige Tätigkeit und Gewerbebetrieb) einen Gewinnfreibetrag bis zu 13 % des Gewinnes, insgesamt höchstens 100.000,00 Euro, ansetzen. Damit soll für Unternehmer ein Äquivalent zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) von Arbeitnehmern geschaffen werden, das bekanntlich mit 6 % begünstigt besteuert wird. Mit anderen Worten versteht man unter dem Gewinnfreibetrag einen steuerfreien Betrag in Höhe von 13 % des Gewinnes oder anders formuliert, ist er einer fiktiven Ausgabe gleichzusetzen.

Wie berechnet man den Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag steht dem Steuerpflichtigen für jedes Kalenderjahr einmal bis zu einer Bemessungsgrundlage von 30.000,00 Euro zu (Grundfreibetrag). Werden Einkünfte aus mehreren Betrieben erzielt, kann der Steuerpflichtige diesen Grundfreibetrag nach seiner Wahl einem oder mehreren seiner Betriebe zuordnen. Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht Gebrauch gemacht, ordnet das Finanzamt den Freibetrag nach dem Verhältnis der Gewinne zu.

Übersteigt der Gewinn 30.000,00 Euro, kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, soweit begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft oder hergestellt wurden. Diese Möglichkeit steht jedoch Unternehmern nicht zur Verfügung, soweit sie ihren Gewinn pauschal ermitteln (zB Inanspruchnahme von Gaststättenpauschalierung oder einer anderen auf § 17 EStG gestützten Pauschalierung). Der Grundfreibetrag steht jedoch allen Unternehmern zu!

Begünstigte Wirtschaftsgüter?

Grundsätzlich fallen alle abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die inländischen Betrieben oder inländischen Betriebsstätten zuzurechnen sind, unter die Begünstigung, sofern der Betrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb erzielt. Außerdem sind Investitionen in Wertpapiere, die dem Anlagevermögen des inländischen Betriebes oder der inländischen Betriebsstätte ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden, begünstigt.

Für welche Wirtschaftsgüter kann kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag angesetzt werden?

  • Pkw und Kombi, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, sowie Kraftfahrzeuge, die zumindest 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen
  • Luftfahrzeuge
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter die sofort abgesetzt werden
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht.
  • Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie gemäß § 108c EStG in Anspruch genommen wurde.

Wie erkenne ich, ob ich den Gewinnfreibetrag optimal ausnutze?

Wenn ihr Jahresgewinn voraussichtlich unter 30.000,00 Euro liegt, dann nützen sie den Gewinnfreibetrag in Form des Grundfreibetrages bereits optimal aus. Liegt ihr Gewinn über 30.000,00 Euro, kommt es darauf an, ob sie bereits ausreichend Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt haben, oder ob noch Investitionsbedarf (zB Ankauf von Wertpapieren) besteht.

Selbstverständlich erachten wir es als Service unserer Kanzlei, dass wir – sofern wir Ihre Unterlagen erhalten haben – einen allfälligen Investitionsbedarf errechnen und mit Ihnen demnächst in Verbindung treten, um Sie darüber zu informieren.

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369