Informationen zum Steuerrecht
26.06.2026: Erreichbarkeit unserer Lohnverrechnung außerhalb der Wintersaison
Hiermit möchten wir Sie in eigener Sache informieren, dass unsere Lohnverrechnung außerhalb der Wintersaison von Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar ist. Lesen Sie mehr…
Erreichbarkeit unserer Lohnverrechnung
Unsere Lohnverrechnung steht Ihnen in Lohnverrechnungsangelegenheiten außerhalb der Wintersaison von Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr sehr gerne zur Verfügung.
Wichtig für Ihre Mitarbeiteranmeldungen
Wie bekannt, müssen Mitarbeiter vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Anmeldungen, welche Sie uns bekannt geben, werden von unserer Lohnverrechnung außerhalb der Wintersaison von Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr durchgeführt. Anmeldungen nach 16:00 Uhr werden am nächstfolgenden Werktag bearbeitet. Anmeldungen zwischen Freitag 12:00 Uhr bis Montag 07:30 Uhr werden am Montag (wenn Werktag) ab 07:30 Uhr bearbeitet.
Sollten Sie eine dringende, nicht geplante Mitarbeiteranmeldung (außerhalb der Erreichbarkeitszeiten unserer Lohnverrechnung) vornehmen müssen, können Sie eine Anmeldung über das Ihnen bekannte Klientenportal vornehmen oder eine „Vor-Ort-Anmeldung“ bei der ÖGK selbst durchführen:
„Vor-Ort-Anmeldung“
Verwenden Sie dazu bitte das Formular von der ÖGK:
https://www.oegk.at/cdscontent/load?contentid=10008.728185&version=1777018518
und faxen Sie dieses an das ELDA-Competence Center (Fax 05 0766 1461) oder geben Sie die Anmeldung telefonisch unter 05 0766 1460 bekannt.
ACHTUNG: eine Email an die ÖGK gilt nicht!
WICHTIG: Um die notwendige Vollanmeldung binnen einer Woche durchführen zu können, geben Sie uns die „Vor-Ort-Anmeldung“ unbedingt sofort nach der „Vor-Ort-Anmeldung“ bekannt. Wenn die Vollanmeldung nicht erfolgt, dann gilt der Dienstnehmer als nicht angemeldet!
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.905029&portal=oegkdgportal
https://www.oegk.at/cdscontent/load?contentid=10008.728185&version=1777018518
Stand: 26.06.2026
Dieser Newsletter und eventuell darin enthaltene Fragenbeantwortungen stellen keine steuerliche Beratung dar und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen! Ziel dieses Newsletters ist es nicht, die erörterten Themen vollständig darzustellen! Die Aussagen sind oft generalisierend und erfassen nicht sämtliche Ausnahmen und Feinheiten. Trotz Bemühen um sorgfältige Ausarbeitung dieses Newsletters kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns Fehler, Ungenauigkeiten oder Irrtümer unterlaufen sind. Jede Haftung der IHP Steuerberatungs GmbH & Co KG für allfällige Fehler in diesem Newsletter und für daraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen! Ihr Team der Steuerberatung Illmer Hofer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
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