Informationen zum Steuerrecht
19.09.2024: Bundesministerium für Finanzen – Senkung des Basiszinssatzes mit 18.09.2024
Der Basiszinssatz beträgt seit 20.09.2023: 3,88 % und wurde nun – aufgrund der letzten geldpolitischen Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) – ab 18.09.2024 auf 3,03 % gesenkt. Mit Erlass des Bundesministerium für Finanzen (BMF) ergeben sich nun mit Wirkung vom 18.09.2024 folgende Zinssätze im Steuerrecht – lesen Sie mehr…
Neue Zinssätze ab 18.09.2024:
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Zinssatz für Anspruchszinsen: (2 % über Basiszinssatz) |
5,03 % |
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Beschwerdezinsen: (2 % über Basiszinssatz) |
5,03 % |
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Umsatzsteuerzinsen (2 % über dem Basiszinssatz) |
5,03 % |
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Stundungszinsen für Abgabenschuldigkeiten: |
7,53 % |
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Aussetzungszinsen: (2 % über Basiszinssatz) |
5,03 % |
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Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe: (4 % über Basiszinssatz |
7,03 % |
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Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen: (9,2 % über Basiszinssatz) |
12,23 % |
Keine Zinssatzänderung bei:
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Unternehmensgesetzbuch – Verzugszinssatz für Geldforderungen |
13,08 % |
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Verzugszinssatz für rückständige Sozialversicherungsbeiträge |
7,88 % |
*) Im Unternehmensgesetzbuch wird eine Senkung/Erhöhung des Zinssatzes nur in Halbjahresschritten vorgenommen, wobei für das jeweilige Halbjahr der Basiszinssatz maßgebend ist, der am ersten Kalendertag dieses Halbjahres gilt; bis 31.12.2024 bleibt es daher beim bisherigen Verzugszinssatz von 13,08 % und erst ab 01.01.2025 kommt es zu einer Senkung auf voraussichtlich 12,23 % (sofern der Basiszinssatz auch am 01.01.2025 noch 3,03 % betragen sollte).
**) Der Verzugszinssatz für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt für das gesamte Jahr 2024 und wird erst ab 2025 wieder angepasst.
Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:
LexisNexis, Lexis360, Rechtsnews vom 17.09.2024
Stand: 19.09.2024
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