19.07.2024: EORI-Verfahren neu seit 06.06.2024
Wer mit einem Nicht-EU-Land Handel betreibt, braucht eine EORI-Nummer. Diese muss seit dem 6. Juni 2024 über das Zoll-Portal beantragt werden. Lesen Sie mehr…
Short-Facts zum EORI-Verfahren
EORI steht für „Economic Operators Registration and Identification”. Die EORI-Nummer dient der EU-weiten, einheitlichen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in Beziehung zu den Zollbehörden.
EU-Wirtschaftstreibende, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen, müssen eine EORI-Nummer beantragen. Darunter fallen beispielsweise Importeure, Exporteure, Anmelder oder Bewilligungsinhaber im Zollverfahren. Unternehmen mit Sitz außerhalb des Zollgebiets der EU können – müssen aber nicht – eine solche Nummer beantragen.
Weiters brauchen Unternehmen eine EORI-Nummer, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. So z.B. für Meldungen nach CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) – eine Art Klimazoll auf klimaschädigende Waren aus Drittländern.
Neue Registrierung
Seit 6. Juni 2024 müssen neue Anträge über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung gestellt werden. Dieses wird entweder über das Unternehmensserviceportal (USP) oder über FinanzOnline aufgerufen. Vorteil: Nach Abschluss der Registrierung erhält man sofort die EORI-Nummer. Eine ausführliche Anleitung findet sich auf der Website des Finanzministeriums.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/eori-registrierung.html
Stand: 19.07.2024
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