Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

19.07.2024: EORI-Verfahren neu seit 06.06.2024

Wer mit einem Nicht-EU-Land Handel betreibt, braucht eine EORI-Nummer. Diese muss seit dem 6. Juni 2024 über das Zoll-Portal beantragt werden. Lesen Sie mehr…

Short-Facts zum EORI-Verfahren

EORI steht für „Economic Operators Registration and Identification”. Die EORI-Nummer dient der EU-weiten, einheitlichen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in Beziehung zu den Zollbehörden.

EU-Wirtschaftstreibende, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen, müssen eine EORI-Nummer beantragen. Darunter fallen beispielsweise Importeure, Exporteure, Anmelder oder Bewilligungsinhaber im Zollverfahren. Unternehmen mit Sitz außerhalb des Zollgebiets der EU können – müssen aber nicht – eine solche Nummer beantragen.

Weiters brauchen Unternehmen eine EORI-Nummer, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. So z.B. für Meldungen nach CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) – eine Art Klimazoll auf klimaschädigende Waren aus Drittländern.

Neue Registrierung

Seit 6. Juni 2024 müssen neue Anträge über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung gestellt werden. Dieses wird entweder über das Unternehmensserviceportal (USP) oder über FinanzOnline aufgerufen. Vorteil: Nach Abschluss der Registrierung erhält man sofort die EORI-Nummer. Eine ausführliche Anleitung findet sich auf der Website des Finanzministeriums.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/eori-registrierung.html

https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:845cd3ba-c21c-44fa-9403-9b0c23359b4f/Anwendungshilfe%20-%20EORI%20Registrierung.pdf

 

Stand: 19.07.2024

 

Dieser Newsletter und eventuell darin enthaltene Fragenbeantwortungen stellen keine steuerliche Beratung dar und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen! Ziel dieses Newsletters ist es nicht, die erörterten Themen vollständig darzustellen! Die Aussagen sind oft generalisierend und erfassen nicht sämtliche Ausnahmen und Feinheiten. Trotz Bemühen um sorgfältige Ausarbeitung dieses Newsletters kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns Fehler, Ungenauigkeiten oder Irrtümer unterlaufen sind. Jede Haftung der Illmer und Partner SteuerberatungsGmbH für allfällige Fehler in diesem Newsletter und für daraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369