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Informationen zum Steuerrecht

16.09.2022: Steuervorauszahlung 2022 bis 30.09.2022 herabsetzen

Wer zu viel an Einkommen- oder Körperschaftsteuer 2022 vorauszahlt, kann bis Ende September 2022 einen Herabsetzungsantrag stellen. Lesen Sie mehr…

Höhe der Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen sollten in Höhe der voraussichtlichen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer geleistet werden, sodass sich idealerweise keine Nachzahlung ergibt.

Das Finanzamt berechnet die Vorauszahlungen, indem es die Steuerschuld des letzten veranlagten Jahres um 4 % erhöht. Liegt der letzte Steuerbescheid 2 Jahre zurück, kommen weitere 5 Prozentpunkte dazu. Bei Jungunternehmern werden die Vorauszahlungen aufgrund der Angaben im Fragebogen (Formular „Verf24“) bei der Betriebseröffnung vorgeschrieben. Die Vorauszahlungen müssen zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November bezahlt werden.

Antrag auf Änderung der Vorauszahlungen

Da die Vorauszahlungen auf Vergangenheitswerten oder Prognosen beruhen, kann es vorkommen, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechen. Bis zum 30. September eines jeden Jahres kann man beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung der Vorauszahlungen für das laufende Jahr stellen. Häufig werden Herabsetzungen beantragt. Wenn Sie möchten, dass die Zahlungen mit der tatsächlichen Steuerbelastung übereinstimmen, kann man auch eine Erhöhung beantragen.

Der Herabsetzungsantrag muss eine detaillierte Einkommensschätzung beinhalten, auf deren Basis dann die neuen Vorauszahlungen berechnet werden. Der Antrag kann auch über FinanzOnline gestellt werden. Wir stellen gerne den Antrag für Sie – kontaktieren Sie uns!

Sozialversicherung

Sie können in gleicher Weise die laufenden Beiträge der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) herabsetzen lassen. Dafür haben Sie bis Jahresende Zeit. Wir empfehlen aber, den Antrag bis Mitte Oktober an die SVS zu schicken, damit die Beiträge noch in der letzten Vorschreibung (Kontoauszug für das 4. Quartal) – fällig am 30. November – aufscheinen.

Bei der Sozialversicherung lohnt sich manchmal auch eine Erhöhung der Beiträge zu beantragen. Der Selbstständige spart sich dadurch nicht nur die spätere Nachzahlung, sondern tätigt auch eine steuermindernde Ausgabe.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/anrechnung-lohnsteuer-einkommensteuervorauszahlung.html

https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816648

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 16.09.2022

Artikel der Ausgabe Sommer 2022

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