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08.07.2022: Klimabonusgesetz: „Anti-Teuerungsbonus“

EUR 250,00 Klimabonus und EUR 250,00 Anti-Teuerungsbonus für alle Erwachsenen für das Jahr 2022! Lesen Sie mehr…

Klimabonus

Im Jahr 2022 wird eine einheitliche Auszahlung des regionalen Klimabonus in Höhe von EUR 250,00 für alle anspruchsberechtigten Personen erfolgen. Kinder erhalten im Jahr 2022 den halben Bonus, somit EUR 125,00. Eine regionale Differenzierung wird im Jahr 2022 nicht vorgenommen.

Erst ab dem Jahr 2023 kommt die ursprünglich vorgesehene Systematik von Sockelbetrag und ergänzendem Regionalausgleich vollumfänglich zur Anwendung.

Der Klimabonus und der Antiteuerungs-Bonus dürfen weder gepfändet noch verpfändet werden.

Anti-Teuerungsbonus

Zusätzlich zum regionalen Klimabonus ist für das Jahr 2022 ein Anti-Teuerungsbonus in Form eines Sonderzuschlags vorgesehen, der die aktuellen Preissteigerungen abfedern soll. Für über 18-jährige beträgt dieser EUR 250,00 und für Personen unter 18 Jahren EUR 125,00.

Der Sonderzuschlag stellt kein eigenes Einkommen dar. Dadurch wird gewährleistet, dass er für Zuverdienstgrenzen, die z.B. bei der Familienbeihilfe oder bei der Waisenpension relevant sind, unbeachtlich bleibt. Ebenso gilt der regionale Klimabonus als auch der Sonderzuschlag als nicht anrechenbare Leistungen im Sinne des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes.

Um die soziale Treffsicherheit des Sonderzuschlags zu gewährleisten, ist eine einkommensabhängige Differenzierung vorgesehen: Bei Jahreseinkommen von über EUR 90.000,00 ist der Sonderzuschlag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Die Grenze entspricht der Grenze, nach der (Grenz)Steuersatz von 50 % anzuwenden ist. Der Sonderzuschlag für Personen unter 18 Jahren bleibt jedenfalls steuerfrei.

Auszahlung des Klimabonus bzw. des Anti-Teuerungsbonus

Ab Oktober 2022 soll der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus automatisch ausbezahlt werden. Dazu greift die Finanzverwaltung auf jene Kontodaten, die in FinanzOnline hinterlegt sind. In einer Aussendung bittet das Finanzministerium bis 15. Juli 2022 die Bankverbindung zu kontrollieren und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die Kontodaten finden Sie in FinanzOnline im Bereich „Persönliche Daten“ auf der Startseite.

Wer hat bereits die richtige Kontonummer hinterlegt:

  • Wer Familienbeihilfe bezieht (Tipp: anderen Elternteil prüfen).
  • Wer vor kurzem eine Arbeitnehmerveranlagung mit automatischer Rückzahlung durchgeführt hat.
  • Pensionisten bekommen den Klimabonus auf das Bankkonto ausbezahlt, auf das auch die Pension überwiesen wird.

Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhält jene Person den Klimabonus, die die Familienbeihilfe bezieht.

Ist keine Bankverbindung bekannt, schickt die Finanzverwaltung einen Gutschein mittels RSA-Brief. Dieser Gutschein kann alsdann in Geschäften und Banken eingelöst werden.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.klimabonus.gv.at/

https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimabonus/oekosoziale-steuerreform.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 08.07.2022

Artikel der Ausgabe Sommer 2022

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