Informationen zum Steuerrecht
17.09.2021: Fristerstreckung für die Abgabe der Erhebungsformulare bei der Statistik Austria
Die von der Bundesanstalt Statistik Österreich bereitgestellten Erhebungsformulare für die Leistungs- und Strukturstatistik sind grundsätzlich bis zum 30. September 2021 für das Berichtsjahr 2020 der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln. Diese Frist (30.09.2021) kann auf Antrag bis zum 31.12.2021 erstreckt werden. Lesen Sie mehr…
Fristverlängerung
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen hat von der Bundesstatistik Austria die Information erhalten, dass von Unternehmen (bzw. deren Vertretungen) jederzeit eine individuelle Fristverlängerung für die Fragebogenbeantwortung per eMail oder Telefon beantragt werden kann.
Diese kann sich, ohne Angabe von Gründen, bis Ende des Jahres 2021 erstrecken und wird von den SachbearbeiterInnen der Statistik Austria (siehe diesbezüglich die Kontaktinformationen in den Erhebungsunterlagen) unter Angabe der Melderidentifikation entgegengenommen.
Kontaktdaten für Fristerstreckungen bei der Statistik Austria
Tel.: +43 (1) 71128-7272
Fax: +43 (1) 71128-7775
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
Mitgliederinformation der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) vom 15.09.2021
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 17.09.2021
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: