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Informationen zum Steuerrecht

10.09.2021: Zinsen für Steuergutschriften aus 2020

Ab 1. Oktober 2021 laufen wieder die Anspruchszinsen. Aufgrund von Corona gibt es heuer jedoch keine Zinsen auf Steuernachzahlungen aus 2020, wohl aber für Gutschriften! Lesen Sie mehr…

Gesetzliche Regelung

Laut der Bundesabgabenordnung verrechnet die Finanz ab Oktober eines jeden Jahres Zinsen auf Nachzahlungen für das Vorjahr aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Derzeit beträgt der Zinssatz 1,38 % pro Jahr. Die Verzinsung beginnt mit 1. Oktober eines jeden Jahres und endet mit der Erstellung des Bescheides, höchstens für 48 Monate.

Zinsen werden nur dann fällig, wenn diese EUR 50,- übersteigen. Damit kann sich durch den niedrigen Zinssatz auch ein längerer zinsenfreier Zeitraum ergeben.

Hohe Steuernachzahlungen aus 2020

Sollten sich aus der Herabsetzung oder dem Wegfall von Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen im Jahr 2020 bei der Veranlagung hohe Nachforderungen ergeben, werden ausnahmsweise keine Anspruchszinsen festgesetzt. Dies gilt auch bereits für Veranlagungen 2019. Es sind daher heuer keine Anzahlungen zur Vermeidung von Anspruchszinsen notwendig.

Zinsen auf Gutschriften

Wer zu viel vorausgezahlt hat, erhält aus der Veranlagung eine Gutschrift, die dann verzinst zurückbezahlt wird. Der Zinssatz beträgt 1,38 %, was im Vergleich zum Sparbuch sehr hoch ist. Allerdings müssen Gutschriftszinsen ebenfalls die Bagatellgrenze von EUR 50,- übersteigen. Wird vorher (also vor Erreichen der Grenze von EUR 50,-) durch die Finanz veranlagt, gibt es keine Zinsen. Es sind jedoch die Abgabetermine für die Steuererklärungen zu beachten.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/fristen-faelligkeiten.html

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 10.09.2021

Artikel der Ausgabe Sommer 2021

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