Informationen zum Steuerrecht

10.09.2021: REMINDER – Härtefallfonds: Phase 3 gestartet

Der Härtefall-Fonds leistet einen Beitrag für Unternehmerinnen und Unternehmer zu ihren persönlichen Lebenshaltungskosten. Anträge für Juli, August und September sind bis 31. Oktober 2021 möglich. Lesen Sie mehr…

Änderungen gegenüber Phase 2

  • Für den Antrag braucht man zwingend eine Handysignatur. Dadurch entfällt das Hochladen eines Identitätsnachweises. Wer noch keine Handysignatur hat, kann diese bei einer Registrierungsstelle (beispielsweise bei der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Wirtschaftskammer) sofort aktivieren lassen.
  • Die geforderte wirtschaftlich signifikante Bedrohung muss umfangreicher nachgewiesen werden.

Die Mindestförderhöhe beträgt pro Monat EUR 600,-, maximal sind es EUR 2.000,-. Wer eine Förderung für Juli 2021 beantragt, bekommt den Zeitraum 16. Juni 2021 bis 30. Juni 2021 pauschal mit 50 % abgegolten.

Der Antrag selbst kann bis 31.10.2021 gestellt werden.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html

https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 10.09.2021

Artikel der Ausgabe Sommer 2021