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Informationen zum Steuerrecht

09.07.2021: LETZER AUFRUF – Agrarmarkt Austria (AMA) – Ausfallsbonus für November 2020, Dezember 2020, Jänner 2021, Februar 2021 und März 2021 – Antragsfrist endet am 31.07.2021!

Wir dürfen nochmals darauf hinweisen, dass für alle, die für einen Ausfallsbonus bei der Agrarmarkt Austria (AMA) antragsberechtigt sind, am 31.07.2021 die Möglichkeit endet, einen Ausfallsbonus für die Monate November 2020, Dezember 2020, Jänner 2021, Februar 2021 und März 2021 zu beantragen. Nach dem 31.07.2021 kann für diese besagten Monate kein Antrag mehr über www.eama.at gestellt werden. Lesen Sie mehr…

Antragsfrist 31.07.2021

Sind Sie ein Privatzimmervermieter (mit bis zu 10 Betten im gleichen Haus) ODER ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb (mit Zimmer- oder Ferienwohnungsvermietung) ODER ein sonstiger touristischer Vermieter (mit mehr als 10 Betten, für welche eine Nächtigungsabgabe abgeführt wird)? Dann verabsäumen Sie nicht die Antragsfrist per 31.07.2021 für den Ausfallbonus für die Monate November 2020, Dezember 2020, Jänner 2021, Februar 2021 und März 2021!

Einreichung bzw. Abwicklung des Antrags auf AMA-Ausfallsbonus

Land- und forstwirtschaftliche Vermieter, Privatzimmervermieter und sonstige touristische Vermieter müssen den Antrag auf Ausfallsbonus selbst über das AMA-Portal einreichen. Sie benötigen dazu (wie bereits mehrfach berichtet) entweder einen PIN-Code (im Notfall telefonisch bei der AMA abfragen) oder eine Handy-Signatur zum Einstieg in Ihr persönliches AMA-Konto. Der Login ins AMA-Portal ist unter https://login.ama.gv.at/amaloginserver/#/login/bk möglich.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.ama.at/Home

https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 09.07.2021

Artikel der Ausgabe Sommer 2021

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