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06.08.2021: Verlängerung der Gewährung des Ausfallsbonus („Ausfallsbonus II“) – Short Facts

Das Bundesministerium für Finanzen hat den Ausfallsbonus für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzausfall um die Betrachtungszeiträume Juli 2021, August 2021 und September 2021 verlängert („Ausfallsbonus II“), wobei die Bearbeitung und Auszahlung des Ausfallsbonus II unverändert von der COFAG vorgenommen wird. Lesen Sie mehr…

Umsatzausfall

Ein Ausfallsbonus II wird an Unternehmen gewährt, die im als Betrachtungszeitraum herangezogenen Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 50 % (anstatt wie bisher im Ausfallsbonus: 40 %) erleiden.

Betrachtungszeitraum für den Ausfallsbonus II ist unverändert das Kalendermonat. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist Juli 2021, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist September 2021.

Höhe des Ausfallsbonus

Die Höhe des Ausfallsbonus II ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz, der gemäß Anhang 2 der Verordnung „Ausfallsbonus II“ für die Branche heranzuziehen ist (je nach Branche 10 % bis 40 %), in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend zur Erzielung seiner Umsätze bzw. Umsatzerlöse tätig war.

Der Ausfallsbonus II ist mit EUR 80.000,- pro Kalendermonat gedeckelt.

Die bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zu gewährende Mindesthöhe für den Ausfallsbonus II beträgt EUR 100,-.

Antragstellung

Der Ausfallsbonus II kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats beantragt werden.

Die Stellung eines Antrags auf Gewährung eines Ausfallsbonus II erfolgt ausschließlich gegenüber der COFAG. Technische Schnittstelle für die Einbringung der Anträge an die COFAG auf Auszahlung des Ausfallsbonus II ist ausschließlich das Verfahren FinanzOnline.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus2/

https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2021/08/Richtlinien-zum-Ausfallsbonus-II.pdf

https://www.fixkostenzuschuss.at/wp-content/uploads/2021/07/Informationen-zum-Ausfallsbonus_3007021.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 06.08.2021

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