Informationen zum Steuerrecht
26.06.2020: Coronavirus-Epidemie – Geänderte Rechtsansicht des AMS zum neuen AMS-Neustartbonus
Um die Beschäftigung nach Corona wieder in Schwung zu bringen hat der AMS-Verwaltungsrat am 16. Juni 2020 die Fördermaßnahme „Neustartbonus“ beschlossen. (Mit unserem Newsletter vom 05.06.2020 als auch mit unserem Newsletter vom 19.06.2020 haben wir bereits über die Einführung des Neustartbonus als auch über die Beantwortung von „FAQ’s“ informiert.) Diese neue Form des Kombilohns ermöglicht es arbeitslosen Personen, die vorher in Vollzeit waren, auch eine Teilzeitstelle ab 20 Wochenstunden anzunehmen und dennoch ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Jedoch vertritt nunmehr das AMS die Rechtsansicht, dass es sich beim „Neustartbonus“ um keinen Lohnausgleich für Stammpersonal handelt, sondern um gezielte ArbeitnehmerInnen-Förderung! Lesen Sie mehr…
Offizielle Stellungnahme von Herrn Anton Kern, Landesgeschäftsführer des AMS Tirol, vom 23.06.2020:
„Österreichweit stehen für den Neustartbonus 30 Millionen Euro für 2020/2021 zur Verfügung, das entspricht in etwa 7.700 Förderfällen bundesweit. Der Neustartbonus kann daher nicht dazu dienen flächendeckend den Lohnausgleich aller Stammarbeitskräfte zu fördern. Er zielt vielmehr auf Teilzeitstellen ab, die von Betrieben angeboten werden, für die ein Vollbetrieb aufgrund der Corona-Auswirkungen noch nicht möglich ist. Bei diesen Stellen muss aber immer die Möglichkeit bestehen, dass sich auch andere Arbeitssuchende – und nicht nur das Stammpersonal des jeweiligen Betriebes – bewerben können.“
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 26.06.2020
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