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Informationen zum Steuerrecht

14.08.2020: Kurz-Infos zum Fixkostenzuschuss NEU und zum Verlustrücktrag

Im folgenden informieren wir Sie über Neuerungen zu den Themen Fixkostenzuschuss und Verlustrücktrag. Lesen Sie mehr…

 

Fixkostenzuschuss Phase 2

Folgende Verbesserungen soll die Phase 2 des Fixkostenzuschuss aus dem Hilfsfonds bringen – ABER ACHTUNG: Die konkreten Richtlinien sind erst in Ausarbeitung!

Eckpunkte des neuen Fixkostenzuschuss:

  • Es können sechs weitere Monate geltend gemacht werden. Insgesamt werden die Fixkosten somit bis zu neun Monate gefördert.
  • Die Beantragung ist bereits ab 30 Prozent Umsatzrückgang möglich (bisher 40 Prozent).
  • In speziellen Branchen sind bis zu 100 Prozent der Fixkosten förderbar (bisher bei 75 Prozent gedeckelt).
  • NEU: Die Höhe des Umsatzausfalls entspricht dem Fördersatz (z.B. bei einem Umsatzausfall von 44 % werden die Fixkosten zu 44 % ersetzt).

Bei der finalen Ausgestaltung der Richtlinie soll ein großes Augenmerk auf die Bedürfnisse der besonders hart von Corona getroffenen Branchen, wie die Nachtgastronomie, Reisebüros, Kinos, die Stadthotellerie und die Event- sowie die Busbranche gelegt werden. Die neue Förderrichtlinie wird in den nächsten Tagen erwartet und ist auch noch von der Europäischen Kommission zu genehmigen.

 

Verlustrücktrag/Gewinnglättung

  • Über einen Verlustrücktrag können einmalig Verluste aus 2020 mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen aus dem Jahr 2018 gegengerechnet werden. Dabei gilt eine Deckelung von 5 Mio. Euro.
  • Eine vorgezogene Möglichkeit der Verlustberücksichtigung soll durch einen bei der Veranlagung 2019 zu berücksichtigenden besonderen Abzugsposten („COVID-19-Rücklage“) erfolgen. Voraussichtliche Verluste des Jahres 2020 können dadurch bereits in der Veranlagung 2019 berücksichtigt werden. 

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 14.08.2020

Artikel der Ausgabe Sommer 2020

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