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Informationen zum Steuerrecht

14.08.2020: AWS Digitalisierung – Tiroler Digitalisierungsförderung: spezielle Konditionen/Bedingungen

Dieser Artikel soll einen Überblick über besondere Spezifikationen des Technologieförderungsprogramms des Landes Tirol geben. Ziel ist es, Tiroler Unternehmen bei der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter zu unterstützen. Die Einreichung ist seit 01.08.2020 möglich! Lesen Sie mehr…

 

Wer wird gefördert und unter welchen Voraussetzungen?

Tiroler Unternehmen im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung oder

  • erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastrukturen (z.B. Campingplätze, Freizeitparks, Kinos, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirm- oder Raftingunternehmen, etc.) sowie
  • Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH bzw.
  • Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg

aller Unternehmensgrößen, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest 5 Jahren bestehen bzw. deren Betriebsübernahme mindestens 5 Jahre zurückliegt.

 

Was wird gefördert – wie und in welcher Höhe?

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut und bietet nicht rückzahlbare Barzuschüsse für alle Phasen der Implementierung von Methoden der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

Dabei werden konkret folgende Projektphasen (aufgeteilt in Modulen), wobei mindestens 2 Module im Förderprojekt enthalten sein müssen, unterstützt:

  • Modul 1: Planungs-/Analyse- und Konzeptphase
  • Modul 2: Investition in aktivierte Anlagen, die mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im Zusammenhang stehen
  • Modul 3: Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen

 

Umfang der Förderung:

Modul 1: bis zu 50 % der förderbaren Kosten, bis zu maximal EUR 50.000,-

  • Untergrenze mind. EUR 10.000,- an förderbaren Kosten

Modul 2: 10 % bis 20 % der förderbaren Kosten, bis zu maximal EUR 75.000,-

  • Untergrenze mind. EUR 50.000,- an förderbaren Kosten

Modul 3: bis zu 50% der förderbaren Kosten. Bis zu maximal EUR 25.000,-

  • Untergrenze mind. EUR 10.000,-

Insgesamt maximal EUR 150.000,- für alle 3 Module (unter Einhaltung der jeweiligen beihilfenrechtlichen Bestimmungen).

Die Förderentscheidung trifft das Land Tirol.

 

Was kann nicht gefördert werden?

Reine Automatisierungsprojekte (standardmäßige Umsetzung von Automatisierungslösungen) oder Projekte, die ausschließlich Rationalisierungsaspekte umfassen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Darüber hinaus sind folgende Kosten jedenfalls nicht förderbar:

  • Rechnungen, die nicht auf den/die FörderungsnehmerIn lauten
  • Zahlungen, die nicht von dem/der FörderungsnehmerIn geleistet wurden
  • Strom/Gas-Bezugsrechte (Netzbereitstellungs/-erhöhungsentgelte etc.)
  • Skonti, auch angebotene aber nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte
  • offene Haftrücklässe
  • Steuern, Abgaben, Gebühren (ausgenommen die Mehrwertsteuer bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Fördernehmern, Rechnungen § 19 UStG)
  • Mitgliedsbeiträge, Finanzierungskosten, Bankgebühren, Bankspesen (Kontoführungsspesen, Überweisungsspesen, etc.), Bußgelder, Mahngebühren sowie Kosten für Bankgarantien (Ausnahme Rechtsberatungskosten sowie Kosten der technischen und finanziellen Beratung zur Vorbereitung und/oder Durchführung eines Vorhabens, sofern sie mit dem Vorhaben in direktem Zusammenhang stehen )
  • gebrauchte Anlagegüter/Materialien; Vorführgeräte gelten generell als gebrauchtes Wirtschaftsgut
  • Leasingfinanzierungen
  • Kosten für nicht am genehmigten Projektstandort befindliche Wirtschaftsgüter
  • Ankauf von Fahrzeugen
  • Kosten für Bewirtung, Gleichenfeier, usw.
  • Kosten für Ersatzteile und reine Ersatzinvestitionen
  • Verbrauchsmaterial (Büromaterial, usw.)
  • reine Abbruchkosten ohne zusätzliche Investitionen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Rücklagen, Rückstellungen
  • Werbung/Werbematerial
  • Rasenmäher, Schneepflüge, Reinigungsgeräte oder ähnliches
  • Versicherungen
  • Ankauf von Spielautomaten
  • Kosten, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem förderfähigen Projekt stehen
  • Unternehmerwohnungen bzw. nicht betrieblich genutzte Räumlichkeiten
  • Sach- und Personalkosten sowie Miet- und Pachtzahlungen für den laufenden Betrieb

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/aws-digitalisierung/tiroler-digitalisierungsfoerderung/

 

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 14.08.2020

Artikel der Ausgabe Sommer 2020

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