Informationen zum Steuerrecht

verbesserter Pendlerrechner nunmehr online

Nachdem massive Kritik an der ersten Version des Pendlerrechners (=amtliches Berechnungsprogramm zur Feststellung des Anspruchs auf Pendlerpauschale und Pendlereuro) erhoben wurde, stellte das Finanzministerium nunmehr – nach einer mehrwöchigen Testphase – am 25. Juni die neue Version online (www.bmf.gv.at/pendlerrechner). Seither können Pendler von einigen Änderungen der rechtlichen Vorgaben bzw. des darauf basierenden Berechnungsprogrammes profitieren. Lesen Sie mehr …

Seit 25. Juni sind nunmehr Abfragen mit dem neuen System möglich, das eine Reihe von Verbesserungen im Sinne von mehr „Realitätsnähe“ enthält:

  • Da Pendler hauptsächlich zu Hauptverkehrszeiten unterwegs sind, wurden die im Berechnungsprogramm hinterlegten Pkw-Reisezeiten insgesamt verlangsamt.

  • Sollten Hin- und Rückweg unterschiedlich sein, ist bei der Berechnung der Entfernung die längere Wegstrecke maßgeblich.

  • Massenbeförderungsmittel wird gegenüber Park & Ride-Kombinationen der Vorzug gegeben, sofern der Zeitunterschied weniger als 15 Minuten beträgt

  • Im Falle der Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln berücksichtigt der neue Pendlerrechner die schnellste Straßenverbindung – bisher wurde die kürzeste Verbindung gesucht.

Sollten Sie für das Jahr 2014 noch kein Antragsformular L34 (Ausdruck des Ergebnisses des Pendlerrechners) eingereicht haben (Lohnverrechnung) kann dies aufgrund einer Fristverlängerung noch bis zum 30.09.2014 erfolgen.

Für all jene, die bereits einen Ausdruck des Pendlerrechners eingereicht haben, gilt nunmehr eine Übergangsregelung:

  • Ergibt ein neuer Ausdruck des Pendlerrechners (nach dem 25.06.2014) ein höheres Pendlerpauschale oder einen höheren Pendlereuro, kann bis zum 30.09.2014 der neue Ausdruck über die Lohnverrechnung mit berücksichtigt werden (rückwirkende Lohnaufrollung).

  • Ausdrucke aus dem Pendlerrechner mit dem Abfragedatum vor dem 25.06.2014 gelten nur noch bis zum 31.12.2014. Ab dem 1.1.2015 sind nur mehr Ausdrucke mit einem Abfragedatum ab dem 25.06.2014 zu berücksichtigten.

Sollte die neue Berechnung des Pendlerrechners gegenüber einer älteren Abfrage des Pendlerrechners ein schlechteres Ergebnis liefern (geringeres Pendlerpauschale oder geringerer Pendlereuro), dann ist dieses Ergebnis erstmalig ab dem 1.1.2015 heranzuziehen. Bis dahin kann das Ergebnis des Pendlerrechners mit Abfragedatum vor dem 25.06.2014 berücksichtigt werden.

Sollte der Pendlerrechner dauerhaft kein Ergebnis für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle finden (zB Fehlermeldung wegen Zeitüberschreitung im Berechnungsprogramm), können Sie das Pendlerpauschale und der Pendlereuro mit dem Formular L33 beim Finanzamt beantragen. Das Nichtfunktionieren des Pendlerrechners ist durch einen Ausdruck nachzuweisen.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Artikel der Ausgabe Sommer 2014