Informationen zum Steuerrecht

Das richtige Ausfüllen eines Finanzamtzahlscheines

Immer wieder kommt es vor, dass Zahlungen an das Finanzamt geleistet werden, ohne dass eine Aufteilung durch den Absender vorgenommen wird, womit für das Finanzamt nicht ersichtlich ist, wofür die Zahlungen zu verwenden sind. Sofern nicht einmal die Steuernummer des Abgabenkontos angegeben wird, verbleibt dem Finanzamt nichts anderes, als die Zahlung zwischenzeitlich auf Finanzverwahrnisse zu verbuchen. Um aufgrund falscher Zahlungsanweisungen Säumniszuschläge und ähnliches zu vermeiden, möchten wir in unserem heutigen Newsletter einige Hinweise zum richtigen Ausfüllen von Finanzamtzahlscheinen geben.

Anhand des nachfolgenden Beispiels ist ersichtlich, wie ein Finanzamtzahlschein richtig ausgefüllt wird.

Beispiel: Der Unternehmer Max Mustermann (er ist mit der Steuernummer 123/4567 beim Finanzamt Landeck-Reutte mit der Kennzahl 84 erfasst) hat am 15. August eine Zahlung in Höhe von € 10.000,00 zu leisten, die sich auf folgende Abgaben aufteilt: Einkommensteuervorauszahlung 07-09/2013 € 5.000,00; Umsatzsteuervorauszahlung 06/2013 € 3.000,00; Lohnsteuer 07/2013 € 1.500,00; Dienstgeberbeitrag 07/2013 € 500,00; Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ist keiner zu leisten

Finanzamtzahlschein NEU

Sofern eine Einzahlung über Internetbanking durchgeführt wird, ist die Steuernummer als Referenzangabe einzutragen.

ACHTUNG: Das Finanzamt Landeck-Reutte hat seit 28. Juni 2013 einen neuen IBAN und BIC für ihre Kontoverbindung erhalten. Die alten Kontendaten (wie im Zahlschein ersichtlich) sind nach wie vor gültig und können auch noch weiter verwendet werden. Allerdings raten wir an, bereits jetzt die neuen Kontodaten zu verwenden:

Kontoverbindung FA Landeck neu:

BANK: BAWAG P.S.K.          IBAN:  AT67 0100 0000 0554 4846   BIC:     BUNDATWW

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Artikel der Ausgabe Sommer 213