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Nach zwei negativen Bescheiden des Finanzamt Landeck-Reutte und unserer erfolgreichen Berufung vor dem UFS, hat nunmehr der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis vom 29.03.2012 (2009/15/0197) unsere Rechtsansicht bestätigt, womit auch persönlichkeitsbildende Maßnahmen Werbungskosten darstellen können.

Dem eingangs zitierten Erkenntnis, das mittlerweile einige Aufmerksamkeit in der Literatur nach sich gezogen hat (vgl. ÖStZ 2012/509, 282; SWK 20/212, 934), lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Eine Sozialpädagogin in einem Kindergarten der Caritas hatte zur Aufgabe, „Problemkinder aus schwierigsten Familienverhältnissen“ zu betreuen und zu erziehen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, besuchte die Pädagogin verschiedene Fortbildungsseminare, die theoretische und praktische Arbeit mit Körpererfahrung, Haltungs-, Ausdrucks-, Gefühls- und Bewusstseinsschulung, Selbsterkenntnis und Charakterbildung zum Inhalt hatten. Das Finanzamt lehnte die Abzugsfähigkeit der Fortbildungskosten mit der Begründung ab, dass die persönlichkeitsbildenden Punkte der Fortbildung auch im privaten Bereich angewandt werden können und somit dem Abzugsverbot nach § 20 EStG unterliegen.

Der Verwaltungsgerichtshof – der im Wesentlichen der Argumentation des UFS folgt – stellt nunmehr unmissverständlich klar, dass Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung dann zu Werbungskosten führen können, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende (idR psychologische) Schulung erforderlich ist.

Konsequenzen dieser Entscheidung?

Wie Schuster in SWK 20/2012, 935 festhält, ist dieses Erkenntnis für die meisten sozialen Berufe von Bedeutung. „Es kann wohl auch von einer dem vorliegenden Fall vergleichbaren Tätigkeit z.B. bei Sozialarbeitern, Heilpädagogen oder Suchtberatern ausgegangen werden“. Darüber hinaus ist es nunmehr auch vorstellbar, dass persönlichkeitsbildende Fortbildungen bei Lehrern als Werbungskosten Berücksichtigung finden können, sofern die erworbenen Kenntnisse auch den Schülern zugutekommen!

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