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Die Kollektivvertragsverhandlungen zu den Lohnerhöhungen für Hotel- und Gastgewerbe wurden am 10. Juli, nach der fünften Verhandlungsrunde, ohne Ergebnis beendet. Die Arbeitgebervertreter der Bundesländer Tirol und Burgenland stimmten dem Abschluss nicht zu!

Welche Konsequenzen sind damit, unabhängig der Empfehlungen der Gewerkschaft, für den Tiroler Tourismus verbunden? Lesen Sie mehr …

Ausgangslage

Im Kollektivvertrag werden die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. So finden sich u.a. neben Regelungen zur Arbeitszeit, Kündigung, Entgeltfortzahlung und diverser Schutzvorschriften auch die Regelungen zur Lohnordnung; zum Mindestlohn laut Kollektivvertrag. Vom einheitlichen Kollektivvertragslohn können die einzelnen Bundesländer mit einem Landeskollektivvertrag einen abweichenden Mindestlohn vereinbaren. Diese für Tirol geltende Lohnordnung wurde mit der Vertragsdauer vom 1. Mai 2011 bis zum 30. April 2012 zuletzt abgeschlossen. In den Kollektivvertragsverhandlungen für 2012/2013 forderten die Arbeitnehmervertreter eine allgemeine Lohnerhöhung ab 1.7.2012 um 3,45%. Im Bereich der Hilfskräfte wurde eine mehrfache Anhebung binnen kürzester Zeit gefordert. Der Mindestlohn lt. Kollektivvertrag beträgt aktuell € 1.205,00. Die Arbeitnehmervertreter hatten folgende Lohnerhöhungen eingefordert:

Ab 1.07.2012 Anhebung auf € 1.241,15 + 3,0%
Ab 1.12.2012 Anhebung auf € 1.300,00 + 7,9%
Ab 1.05.2013 Anhebung auf € 1.320,00 + 9,5%

Dieser Forderung wurde von Seiten der Arbeitgebervertreter nicht zugestimmt.

Wie geht es weiter

Obwohl es nunmehr keine gültigen Lohn- und Gehaltstabellen in Tirol mehr gibt, empfiehlt die Wirtschaftskammer Tirol den Arbeitgebern eine freiwillige Lohn- und Gehaltserhöhung von 3,45% aller Mitarbeiter und eine Anhebung der Lehrlingsentschädigung um € 40,00. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei lediglich um eine freiwillige Lohn- und Gehaltserhöhung von Seiten des Arbeitgebers handelt und es keine gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Verpflichtung dazu gibt! Darüber hinaus ist es im Gastgewerbe durchaus üblich, dass zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Nettolohnvereinbarungen getroffen werden, womit die Problematik wiederum mit anderen Augen zu betrachten ist, zumal häufig Tarifüberzahlungen anzutreffen sind. Jene Mitarbeiter, die mit dem bisherigen kollektivvertraglichen Mindestlohn/-gehalt entlohnt worden sind, sind in besonderer Weise zu betrachten.

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