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19.10.2023: AWS-Energiekostenzuschuss II für 2023 – VORAUSSETZUNG: verpflichtende Voranmeldung bis 02.11.2023!

Aufgrund jüngster Veröffentlichungen von der AWS ergeben sich einige Änderungen, welche in der Detailausarbeitung natürlich berücksichtigt werden. WICHTIG ist nun die Voranmeldung über den AWS-Fördermanager (gelb-orange blinkender Balken) für den Energiekostenzuschuss II (EKZ II) bis 02.11.2023 zu tätigen! Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich! Lesen Sie mehr…

WICHTIG

Im ersten Schritt ist die Voranmeldung bis 02.11.2023 über den AWS-Fördermanager Voraussetzung für die Beantragung des EKZ II.

Bitte beachten Sie, dass alle Informationen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der finalen Einigung auf die Richtlinie zu verstehen sind. Hierbei kann es noch zu Änderungen der Förderparameter kommen.

ACHTUNG

Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird.

Die Antragsmöglichkeit ist mit den bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adressen verknüpft. Beachten Sie die korrekte Schreibweise, da die Angaben im Nachgang nicht mehr geändert werden können!

Formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses

LINK zur Voranmeldung (gelb-orange blinkender Balken!)

https://foerdermanager.aws.at/#/

Die Voranmeldung ist in nur wenigen Minuten über den AWS-Fördermanager möglich und es sind nur wenige Daten notwendig. Das sind insbesondere:

  • Eingabe des Firmenwortlautes
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Firmenbuchnummer
  • Kontaktdaten im Unternehmen (E-Mail-Adresse)

 

WICHTIG: Unsere Empfehlung ist in Zweifelsfällen stets eine Voranmeldung durchzuführen und die Veröffentlichung der Förderungsrichtlinie abzuwarten!

 

WICHTIG: Sobald Sie die schriftliche Voranmeldungsbestätigung von der AWS per email erhalten haben, ersuchen wir um ehestmögliche Kontaktaufnahme mit uns, um uns zeitgerecht mit Ihnen hinsichtlich der für die Antragstellung notwendigen Schritte abzustimmen zu können und so sicherzustellen, dass zur Antragstellung alle notwendigen Unterlagen vorliegen!

 

WICHTIG: Beachten Sie auch die beiliegenden FAQs von der AWS im PDF-Format, welche von der AWS zum Thema: „Verpflichtende Voranmeldung zum AWS-Energiekostenzuschuss II“ veröffentlicht worden sind! (siehe: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ_II/Voranmeldung_EKZ_II_FAQs.pdf)

 

Was Sie noch zum EKZ II wissen sollten:

  • Gefördert werden die Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, die im Jahr 2023 angefallen sind.
  • In Stufe 1 und 2 entfällt voraussichtlich die Notwendigkeit der Energieintensität, womit beim EKZ II auch Unternehmen antragsberechtigt sein können, bei denen die Voraussetzungen beim EKZ I nicht erfüllt waren.
  • Wie beim EKZ I gilt auch für den EKZ II das „first come, first served“ Prinzip. Dieses kommt sowohl bei der Zuweisung des Antragszeitraumes wie auch bei der Vergabe des verfügbaren Förderungsbudgets zur Anwendung.
  • Im Unterschied zum EKZ I gibt es beim EKZ II ein Verbot von Ausschüttungen und eine Beschäftigungsgarantie. Details dazu sind jedoch noch ausständig.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/

https://foerdermanager.aws.at/#/

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ_II/Voranmeldung_EKZ_II_FAQs.pdf

https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ_II/20231016_Medieninfo_Voranmeldung_EKZ_II.pdf

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 18.10.2023

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