Informationen zum Steuerrecht
17.11.2023: Energiekostenzuschuss 2 (AWS) – Zeitraum für Antragstellung!
Die AWS hat zwischenzeitlich an alle Unternehmen den Zeitraum für die Antragstellung hinsichtlich „Energiekostenzuschuss 2“ per email verschickt, welche die Voranmeldung zum „Energiekostenzuschuss 2“ vorgenommen haben.
Haben Sie diese email von der AWS erhalten, mit welcher Ihnen der Zeitraum für die Antragstellung „Energiekostenzuschuss 2“ mitgeteilt worden ist? Dann leiten Sie bitte dieses email von der AWS mit dem Zeitraum der Antragstellung raschestmöglich an uns weiter, damit wir mit der Bearbeitung des Antrags auf „Energiekostenzuschuss 2“ beginnen können! ACHTUNG: Es handelt sich nur um ein kurzes Zeitfenster!
Kontrollieren Sie bitte, ob Sie die Weiterleitung des emails von der AWS schon gemacht haben; wenn ja, brauchen Sie keine weiteren Schritte mehr setzen, da wir den Antrag auf „Energiekostenzuschuss 2“ anhand Ihres weitergeleiteten emails schon bearbeiten! Wenn nein, bitten wir Sie um dringende Weiterleitung des emails von der AWS mit dem zugeteilten Zeitraum für die Antragstellung hinsichtlich „Energiekostenzuschuss 2“!
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