Informationen zum Steuerrecht
17.11.2023: Energiekostenpauschale für 2022 (USP) – nur noch bis zum 30.11.2023 beantragbar!
ACHTUNG: Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu EUR 400.000,- im Jahr 2022 können die Anträge auf Energiekostenpauschale für das Jahr 2022 via www.usp.gv.at nur noch bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr, einbringen! Lesen Sie mehr…
Energiekostenpauschale via USP
Wie bereits mehrfach berichtet, beträgt die Energiekostenpauschale für Zeiträume im Jahr 2022 für Kleinst- und Kleinunternehmen (Bedingung für den Jahresumsatz im Jahr 2022: mindestens EUR 10.000,- bis maximal EUR 400.000,-) als Pauschalförderung zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,- und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
WICHTIG – TERMINERINNERUNG
Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale können nur mehr bis zum 30.11.2023, 18:00 Uhr, via www.usp.gv.at (Unternehmensserviceportal) eingebracht werden.
Voraussetzungen – das brauchen Sie für Ihren Antrag:
- Handysignatur oder ID Austria
- Zugang zum Unternehmensserviceportal via usp.gv.at
- Branchenzuordnung nach ÖNACE (im USP hinterlegt, wird automatisch ergänzt)
- Jahresumsatz 2022 (ohne Nachweis darüber), wobei eine Einordnung zu nachfolgenden Umsatzbereichen genügt
- EUR 10.000,- bis EUR 34.999,-
- EUR 35.000,- bis EUR 99.999,-
- EUR 100.000,- bis EUR 199.999,-
- EUR 200.000,- bis EUR 299.999,-
- EUR 300.000,- bis EUR 399.999,-
- Bankverbindung (IBAN genügt)
Sie brauchen keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen für die Antragstellung, das Ausfüllen der Selbsterklärung im Antragsformular genügt. Die Förderung sollte nach positiver Prüfung durch die FFG in kurzer Zeit auf Ihrem Bankkonto gutgebucht werden.
Alle Voraussetzungen sowie alle detaillierten und aktuellen Infos zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.
Vorgangsweise – Schritte zur Energiekostenpauschale im USP:
1) Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten beim Unternehmensserviceportal an:
-
- usp.gv.at
- Mein USP
- Mit digitaler Signatur anmelden
- Anmelden mit ID-Austria ODER Anmelden mit Handy-Signatur
2) Achten Sie darauf, dass Sie sich nach erfolgter USP-Anmeldung im Bereich „Mein USP“ befinden.
3) Es erscheint ein blauer Balken mit der Inschrift: „Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist ab sofort möglich!“ Unterhalb dieses Balkens müssen Sie im Bereich „Meine Services“ rechts auf „Alle Services“ klicken!
4) Alsdann müssen Sie das Feld „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ anklicken!
5) Im Anschluss müssen Sie einen Fragenkatalog beantworten.
6) Schließlich hat noch die Dateneingabe ausgefüllt zu werden:
7) Schlussendlich erfolgt die automatische Berechnung der Energiekostenpauschale.
8) Letzter Schritt: Vergessen Sie nicht die eingegebenen Daten bzw. Werte zu kontrollieren und den Antrag auf Energiekostenpauschale mittels Bestätigungs-Mausklick zu übermitteln.
Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.energiekostenpauschale.at/
https://www.energiekostenpauschale.at/#links
https://www.energiekostenpauschale.at/assets/pdf/Energiekosten-Infoblatt.pdf
Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 16.11.2023
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