IHP Steuerberatungs GmbH & Co KG

Social Media

Informationen zum Steuerrecht

05.10.2023: Umstieg auf ID Austria

ACHTUNG: Ab 05.12.2023 ersetzt die ID Austria die bisherige Handy-Signatur. Steigen Sie unbedingt rechtzeitig auf die ID Austria um, damit Sie Ihre gewohnten e-Services (beispielsweise von der Sozialversicherung, wie etwa WEBEKU oder ELDA, oder auch von der Finanzverwaltung, wie etwa FINANZONLINE) auch weiterhin wie gewohnt nutzen können. Lesen Sie mehr…

Bisher 2 Varianten

Derzeit gibt es zwei Varianten der ID Austria:

ID Austria mit Basisfunktion: Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist nur der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.

Um die Vollfunktion der ID Austria zu erhalten, ist ein Behördengang zur Registrierung notwendig:

www.oesterreich.gv.at/id-austria/pilotbetrieb/umstieg-auf-id-austria-basisfunktion.html

WICHTIG: Nutzer:innen der Bürgerkarte müssen eine Registrierungsbehörde (wie zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaft oder die Gemeinde) aufsuchen. Die ÖGK kann beispielsweise keine Registrierungen durchführen.

ID Austria mit Vollfunktion: Wenn die Handy-Signatur von einer Behörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde,…) registriert wurde, kann diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden:

www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht/registrierung-durch-vereinfachten-umstieg.html

WICHTIG: Die digitalen Anwendungsbereiche der ID Austria werden laufend erweitert, beispielsweise der digitale Führerschein oder Zulassungsscheine.

Jetzt umsteigen

Steigen Sie unbedingt rechtzeitig vor dem 05.12.2023 auf die ID Austria um, damit Sie die e-Services (beispielsweise von der Sozialversicherung, wie etwa WEBEKU oder ELDA, oder auch von der Finanzverwaltung, wie etwa FINANZONLINE) auch weiterhin wie gewohnt nutzen können!

 

Quelle bzw. weiterführende Infos finden Sie unter:

www.oesterreich.gv.at/id-austria/pilotbetrieb/umstieg-auf-id-austria-basisfunktion.html

www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht/registrierung-durch-vereinfachten-umstieg.html

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.894650&portal=oegkdgportal

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 05.10.2023

IHP Steuerberatungs GmbH & Co KG work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369