Informationen zum Steuerrecht

20.12.2021: Personalverrechnung – steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämien bis zu EUR 3.000,00 möglich!

Letzte Woche wurde im Nationalrat überraschend die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 (analog zum Jahr 2020) beschlossen. Lesen Sie mehr…

Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt

  • Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis zur Höhe von EUR 3.000,00 abgabenfrei!
  • Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 erfolgen.
  • Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)).
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
  • Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

ACHTUNG

Für die Abrechnung der abgabenfreien Coronaprämie in der Lohnverrechnung bleibt nicht mehr viel Zeit!

Falls Sie beabsichtigen, Ihren Mitarbeiter/innen eine abgabenfreie Coronaprämie für 2021 zu gewähren und die Prämie noch in der laufenden Lohnabrechnung für Dezember 2021 enthalten sein soll und wir von Ihnen mit der Lohnverrechnung beauftragt sind, geben Sie uns bitte ehestmöglich die dementsprechenden Informationen (Namen der Mitarbeiter/innen und jeweilige Höhe der Prämie) bekannt!

Praxistipp

Arbeitgeber, die eine derartige Prämienzahlung gewähren, sollten eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer(in) treffen. Aus dieser Dokumentation sollte der Bezug zur Corona Krise ersichtlich sein. Wenn schriftliche Vereinbarungen auch nicht zwingend erforderlich sind –  begründbar müssen sie dennoch sein.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.iv.at/Themen/Wirtschafts---Finanzpolitik---Recht/Steuern---Abgaben/Industrie--Erneute-Corona-Praemie-fuer-2021-richtige.de.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 20.12.2021

 

Artikel der Ausgabe Herbst 2021