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24.04.2026: „Parkplatz-Abzocke“ – Neues Gesetz bremst missbräuchliche Besitzstörungsklagen

Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich eine neue gesetzliche Regelung, die missbräuchliche Besitzstörungsklagen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen deutlich eindämmen soll. Ziel der Reform ist es, dem vielfach kritisierten Geschäftsmodell der sogenannten „Parkplatz-Abzocke“ die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Lesen Sie mehr …

Hintergrund

Seit Jänner 2026 sind in Österreich neue gesetzliche Regelungen in Kraft, welche die sogenannte „Parkplatz-Abzocke“ ausbremsen sollen. In der Vergangenheit forderten spezialisierte Unternehmen oft Beträge zwischen EUR 400,- und EUR 600,- für geringfügige Besitzstörungen durch Kraftfahrzeuge, wie etwa kurzes Wenden oder Anhalten auf privaten Flächen. Mit den neuen Regelungen verliert dieses Geschäftsmodell seine Grundlage, da das Drohpotenzial mit den bisher hohen Gerichtskosten deutlich verringert wurde.

Senkung der Verfahrenskosten

Kommt es aufgrund einer Besitzstörung durch ein Kraftfahrzeug zu einer Klage, die vom Betroffenen nicht bestritten oder anerkannt wird, sind die Kosten nun gesetzlich begrenzt. In diesem Fall belaufen sich die Gesamtkosten auf maximal rund EUR 200,-. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Gerichtsgebühr: EUR 70,-
  • Rechtsanwaltskosten: EUR 107,76
  • Halterauskunft und Verwaltungsabgabe: EUR 22,-

Damit ist das bisherige Drohpotenzial deutlich reduziert. Viele der früher verlangten Vergleichsbeträge liegen inzwischen über den zu erwartenden Kosten eines gerichtlichen Verfahrens.

Zulässige Forderungen in Abmahnschreiben

Wird ein Schreiben ohne Rechtsanwalt versendet, dürfen lediglich die Kosten für die Halterabfrage und das Porto (insgesamt ca. EUR 25,50) verrechnet werden. Ist ein Rechtsanwalt involviert, sollten die Anwaltskosten bei normalem Arbeitsaufwand in der Regel EUR 50,- (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreiten. Wichtig ist hierbei, dass zusätzliche Pauschalen für Überwachung, Verwaltung oder Fallbearbeitung unzulässig sind.

Einschränkungen für Abmahnfirmen

Ein wesentlicher Punkt der neuen Rechtslage ist, dass Abmahnfirmen und Inkassobüros das Vorgehen gegen Besitzstörer untersagt ist. Solche Tätigkeiten sind ausschließlich den Besitzern selbst oder Rechtsanwälten vorbehalten. Zudem sorgt der Oberste Gerichtshof (OGH) nun für eine österreichweit einheitliche Rechtsprechung und mehr Rechtssicherheit, da Besitzstörungsfälle ab sofort auch dort behandelt werden können.

Empfehlungen für Betroffene

Betroffene, die eine Zahlungsaufforderung mit überhöhten Forderungen erhalten, sollten keinesfalls ungeprüft der Aufforderung nachkommen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Durch die Senkung der Verfahrenskosten können durchaus auch weitere rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.

Die Arbeiterkammer (AK) hat gemeinsam mit dem VKI, dem ÖAMTC und dem ARBÖ Leitlinien erstellt, um Konsumentinnen und Konsumenten über Kosten bei Besitzstörungen zu informieren:

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/achtungfalle/Leitlinien_zu_Kosten_bei_Besitzstoerungen.pdf

Fazit

Die Gesetzesänderung im Jänner 2026 stellt einen wichtigen Schritt gegen missbräuchliche Besitzstörungsklagen dar. Überhöhte Zahlungsaufforderungen, die bisher auf der Angst vor hohen Prozesskosten beruhten, haben deutlich an Wirkung verloren.

Wer ein Schreiben wegen einer angeblichen Besitzstörung erhält, sollte dieses keinesfalls ungeprüft bezahlen. Sinnvoll ist es, insbesondere bei hohen Forderungen, folgende Punkte prüfen zu lassen:

  • War tatsächlich eine Besitzstörung gegeben?
  • Ist die Forderung nachvollziehbar?
  • Werden unzulässige Pauschalen verrechnet?
  • Ist ein Vergleich wirtschaftlich sinnvoll?

Ob durch die Maßnahmen des Gesetzgebers die „Parkplatz-Abzocke“ endgültig beendet ist oder darauf spezialisierte Rechtsanwälte neue Möglichkeiten zur Rechtmäßigkeit von Abmahnschreiben mit hohen Geldforderungen finden, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk1173#XXVIII_I_00301

https://wien.arbeiterkammer.at/parkplatzabzocke

https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Aktuelles/Konsumentenfragen/Besitzstoerung-Gesetzesnovelle-gegen-Parkplatzabzocke-.html

https://vki.at/Presse/PA-Besitzstoerung-2026?utm_source=chatgpt.com

 

Stand: 24.04.2026

 

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