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26.03.2021: AWS-Investitionsprämie – Änderung im Investitionsprämiengesetz

Per 25. März 2021 wurde nunmehr das Datum in Bezug auf die ersten Maßnahmen bei der AWS-Investitionsprämie gesetzlich von 28.02.2021 auf 31.05.2021 verlängert. Lesen Sie mehr…

Gesetzliche Verlängerung der Frist für die ersten Maßnahmen bis 31.05.2021

Änderung des Investitionsprämiengesetzes: Das Bundesgesetz über eine COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen (Abwicklung erfolgt durch die AWS – siehe Investitionsprämiengesetz – InvPrG), BGBl. I Nr.88/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 167/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 letzter Satz wird das Datum „28. Februar 2021“ durch „31. Mai 2021“ ersetzt. BGBl. I - Ausgegeben am 25. März 2021 - Nr. 52

2. Nach § 5 Abs. 1b wird folgender Abs. 1c eingefügt: „(1c) § 2 Abs. 1 letzter Satz in der Fassung des BGBl. I Nr. 52/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2025 außer Kraft.“

Auf den Punkt gebracht: Durch das 2. COVID-19-StMG wurde bei der Investitionsprämie die Frist für Setzen erster Maßnahmen (wie Bestellungen, Lieferungen, Anzahlungen für Investitionen, etc.) um drei Monate auf 31.05.2021 verlängert!

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_52/BGBLA_2021_I_52.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 26.03.2021

 

Artikel der Ausgabe Frühling 2021