Informationen zum Steuerrecht

07.05.2021: Tipp für die Praxis: Homeoffice-Tage aufzeichnen

Arbeitgeber müssen ab 2021 die Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Behörden melden. Für das erste Halbjahr 2021 darf man schätzen. Lesen Sie mehr…

Lohnkontenverordnung ab 2021

Die Lohnkontenverordnung regelt, welche Informationen mit dem Jahreslohnzettel L16 an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Am 25. März 2021 wurde die Verordnung insofern geändert, als auch die Homeoffice-Tage der Belegschaft ab dem Jahr 2021 gemeldet werden müssen.

Hintergrund ist das neue Homeoffice-Pauschale in Höhe von EUR 3,00 pro Tag (max. EUR 300,00 pro Jahr). Dieses kann entweder direkt als steuerfreier Kostenersatz ausbezahlt werden oder es reduziert die Steuerbasis in der Arbeitnehmerveranlagung.

Erleichterung für das erste Halbjahr 2021

Gibt es bis jetzt keine Aufzeichnungen über die Homeoffice-Tage, so darf man im ersten Halbjahr 2021 aufgrund von Erfahrungswerten schätzen. Ab 1.7.2021 muss aber exakt ermittelt werden!

Unser Tipp für die Praxis: Adaptieren Sie rechtzeitig Ihre Zeitaufzeichnungen, damit Sie Anfang 2022 ohne großen Aufwand die Anzahl der Homeoffice-Tage kennen.

Meldung

Die Meldung erfolgt elektronisch im Rahmen der L16-Übermittlung bis zum 28. Februar des Folgejahres.

Hinweis für unsere Lohnverrechnungsklienten

Bitte informieren Sie uns im Jänner 2022 über die geleisteten Homeoffice-Tage Ihrer MitarbeiterInnen, damit wir die Meldung bzw. Übermittlung der Jahreslohnzettel für 2021 fristgerecht für Sie bis zum 28.02.2022 erledigen können.

 

Quelle bzw. weiterführende Informationen finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html

 

Obige Ausführungen stellen allgemeine Informationen zum Thema des jeweiligen Newsletters dar (Ausführungen ohne Gewähr) und können deshalb ein persönliches Beratungsgespräch keinesfalls ersetzen. Zögern Sie deswegen nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 07.05.2021

Artikel der Ausgabe Frühling 2021