Informationen zum Steuerrecht

Finanzamt überprüft Sicherheitseinrichtung der Registrierkassen

Vielfach haben wir Sie in den letzten Wochen und Monaten zum Thema „Registrierkassen“ informiert. Mittlerweile haben wir in Erfahrung bringen können, dass die Finanz aktiv überprüft, ob die Registrierkassenpflicht inklusive Manipulationsschutz erfüllt wird. Lesen Sie mehr …

Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) hat uns informiert, dass seit April 2017 Nachschauen bei Unternehmen im Hinblick auf die Registrierkassenpflicht durchgeführt werden. Es handelt sich lt. BMF in erster Linie um formelle Kontrollen, bei denen in der Regel ein Finanzbeamter die Nachschau vornimmt (solistische Nachschau).

Dabei soll eruiert werden, ob die Registrierkassenpflicht inklusive Manipulationsschutz erfüllt wird, ob bei fehlendem Manipulationsschutz beim Kassenhersteller bis spätestens 15. März 2017 ein entsprechender Auftrag zur Beschaffung erteilt wurde und ob die Kassa sowie die Sicherheitskarte ordnungsgemäß registriert sind. Weiters soll kontrolliert werden, ob der Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht nachgekommen wird. Zudem wird auf Basis des „0-Belegs“ mit Hilfe der Prüf-App die Verkettung geprüft bzw. kontrolliert, ob die Kasse gesetzeskonform in Betrieb genommen wurde.

Materielle Prüfungshandlungen bei Außenprüfungen nach § 147 BAO werden in Form von Umsatzsteuersonderprüfungen ab dem 3. Quartal 2017 durchgeführt werden und Betriebsprüfungen erst im Jahre 2018 erfolgen.

Hinweis: Sollten Sie ihre Registrierkasse noch nicht via FinanzOnline registriert haben, empfiehlt es sich, das Dokument, mit welchem die Bestellung der Sicherheitseinrichtung (Manipulationsschutz) bis zum 15. März 2017 dokumentiert wird, griffbereit aufzubewahren, um im Falle einer – unangekündigten – Überprüfung den Nachweis der fristgerechten Bestellung rasch erbringen zu können.

Vielfach werden von Kassenherstellern auch Bestätigungsschreiben ausgestellt, wonach die Bestellung rechtzeitig bis 15. März 2017 erfolgte, jedoch der Kassenhersteller nicht in der Lage war, fristgerecht alle Aufträge abzuarbeiten.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Stand: 27.04.2017

Artikel der Ausgabe Frühling 2017