Informationen zum Steuerrecht

AUVA-Zuschuss bei Krankheit oder Unfall

Wussten Sie, dass die AUVA Unternehmern (mit weniger als 51 Arbeitnehmern) einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 50 % jenes Entgeltes gewährt, die der Unternehmer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls seiner Arbeitnehmer zu bezahlen hatte? Dann lesen Sie mehr …

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird abgeleitet, dass der Arbeitgeber auch in Zeiten von Krankheit oder Unfall seines Arbeitnehmers für bestimmte Zeit das Arbeitsentgelt weiter zu bezahlen hat. Der daraus für den Arbeitgeber entstehende Schaden wird durch die Rückvergütung der AUVA verringert.

Arbeitsverhinderung durch Unfall         
Bei einer Arbeitsverhinderung durch einen Freizeit- oder Arbeitsunfall erhält der Arbeitgeber, ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung, 50 % des Entgeltes rückerstattet.

Arbeitsverhinderung durch Krankheit  
Anders als bei der Arbeitsverhinderung durch einen Unfall wird bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers erst ab dem elften Tag der Entgeltfortzahlung ein Zuschuss in Höhe von 50 % des Entgeltes geleistet. In beiden Fällen ist die maximale Bezugsdauer des Zuschusses bis zum 42. Tag der ununterbrochenen Entgeltfortzahlung begrenzt.

Meldung an die AUVA     
Bei einem Unfall des Arbeitnehmers ist möglichst rasch eine Meldung an die AUVA zu erstatten. Sofern es sich um einen Freizeitunfall handelt, empfiehlt es sich, vom Arbeitnehmer eine unterschriebene Erklärung einzuholen, in der der Freizeitunfall bestätigt wird. Hingegen ist bei einem Arbeitsunfall der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen die AUVA über den Arbeitsunfall zu informieren.

Service unserer Kanzlei   
Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne behilflich die erforderlichen Meldungen mit den entsprechenden Formularen zu erstatten. Zu diesem Zweck ersuchen wir Sie bei einer Arbeitsverhinderung ihres Arbeitnehmers durch einen Unfall möglichst rasch mit unserer Lohnverrechnung in Kontakt zu treten, um die weiteren Schritte gemeinsam zu besprechen.

Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.

Artikel der Ausgabe Frühling 2014