Informationen zum Steuerrecht
VwGH gibt uns wieder Recht! – persönlichkeitsbildende Ausgaben können Werbungskosten sein!
Nach einem negativen Bescheid des Finanzamtes Landeck-Reutte und unserer erfolgreichen Berufung vor dem UFS, hat nunmehr der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis vom 25.04.2013 (2010/15/0019) unsere Rechtsansicht bestätigt, womit auch persönlichkeitsbildende Maßnahmen Werbungskosten darstellen können.
Der Verwaltungsgerichtshof – der im Wesentlichen der Argumentation des UFS folgt – stellt nunmehr unmissverständlich klar, dass Aufwendungen, die potentiell der Persönlichkeitsentwicklung dienlich sind, dann zu Werbungskosten führen können, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende Ausbildung zweckdienlich ist.
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Wir kämpfen um Ihr Recht durch alle Instanzen – Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
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