Informationen zum Steuerrecht
Personalzimmervermietung nunmehr mit 10 % Umsatzsteuer!
Lange wurde die Frage diskutiert, welchem Steuersatz die Vermietung von Personalzimmern an ein anderes Unternehmen unterliegt. Je nachdem welche Sichtweise vertreten wurde, konnte entweder steuerfrei vermietet oder die Rechnung mit 10 % bzw. 20 % Umsatzsteuer ausgestellt werden. Lesen Sie mehr …
Sachverhalt Ein Hausbesitzer vermietet Zimmer an ein anderes Unternehmen, das in diesem Objekt die eigenen Mitarbeiter unterbringt. Welcher Steuersatz ist auf die Vermietung von Personalzimmern anzuwenden?
Geschäftsflächenvermietung oder Vermietung zu Wohnzwecken?
Der VwGH hat 2010 entschieden, dass die entgeltliche Überlassung einer eingerichteten Gästepension an ein Reisebüro als Geschäftsflächenvermietung anzusehen ist und somit – sofern zur Umsatzsteuer optiert wird – die Rechnung mit 20 % Umsatzsteuer auszustellen ist. Erst das Reisebüro erbringt anschließen eine Beherbergungsleistung die mit 10 % Umsatzsteuer (zukünftig sollen es 13 % sein) begünstigt besteuert wird.
Bislang vertrat das Finanzamt Landeck-Reutte die Meinung, dass die Vermietung von Zimmern oder des ganzen Hauses an zB ein anderes Hotel ebenfalls als Geschäftsflächenvermietung anzusehen ist, wodurch 10 % Umsatzsteuer nicht zur Anwendung gelangen konnten.
Nunmehr stützt sich das Finanzamt Landeck-Reutte auch für die Personalzimmervermietung auf die Sichtweise, dass der tatsächlich letztliche Verwendungszweck des Mietobjektes für die Beurteilung ausschlaggebend ist, ob eine Vermietung für Wohnzwecke vorliegt oder nicht. Sofern in den Mieträumlichkeiten das Personal eines Unternehmens untergebracht wird und diese somit ihre Wohnzwecke befriedigen, muss nunmehr 10 % Umsatzsteuer für die Vermietung von Personalzimmern in Rechnung gestellt werden.
Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zu kontaktieren! Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
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