Saisonbetriebe: Welche Änderungen bringen die neuen Kündigungsfristen für Arbeiter?
Bei der Kündigung eines Arbeiterdienstverhältnisses, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen wird, gelten neue Kündigungsfristen.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2022: 1,021. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 485,85
€ 728,78 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen |
€ 189,00 € 5.670,00 € 11.340,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 6.615,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 07. Oktober 2021
Bei der Kündigung eines Arbeiterdienstverhältnisses, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen wird, gelten neue Kündigungsfristen.
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig.
Verluste aus 2020 können in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich berücksichtigt werden. Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach mehrfach begrenzt.
Besonders bei Saisonbetrieben gehört die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern zum Alltag in der Gastronomie und Hotellerie.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Kommt es bei einem Gebäude nachträglich zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen, so erhöhen diese Aufwendungen den Restbuchwert.
Der Aufbau und die Pflege von Kontakten ist für jeden Unternehmer ein wesentlicher Teil seines Erfolges.
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: