Saisonbetriebe: Welche Änderungen bringen die neuen Kündigungsfristen für Arbeiter?
Bei der Kündigung eines Arbeiterdienstverhältnisses, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen wird, gelten neue Kündigungsfristen.
Verluste aus 2020 können in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich berücksichtigt werden (für abweichende Wirtschaftsjahre kann der Verlust aus der Veranlagung 2020 oder aus der Veranlagung 2021 rückgetragen werden). Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach mehrfach begrenzt:
Soweit Verluste aus der Veranlagung 2020 weder bei der Veranlagung 2019 noch bei der Veranlagung 2018 berücksichtigt werden, können sie ab dem Veranlagungszeitraum 2021 abgezogen werden (Verlustabzug).
Strittig war, ob auch weniger als der Höchstbetrag rückgetragen werden kann. Somit wären z. B. Steuervorteile aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifes erzielbar. Die Rechtsmeinung des Finanzministeriums ist nun, dass der Verlustrücktrag nicht im höchstmöglichen Ausmaß, das heißt bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von Null, in Anspruch genommen werden muss. Ein Verlustrücktrag in das Jahr 2018 setzt daher voraus, dass der Verlustrücktrag im Jahr 2019 in höchstmöglichem Ausmaß in Anspruch genommen wird.
Stand: 07. Oktober 2021
Bei der Kündigung eines Arbeiterdienstverhältnisses, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen wird, gelten neue Kündigungsfristen.
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig.
Verluste aus 2020 können in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich berücksichtigt werden. Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach mehrfach begrenzt.
Besonders bei Saisonbetrieben gehört die befristete Beschäftigung von Arbeitnehmern zum Alltag in der Gastronomie und Hotellerie.
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Kommt es bei einem Gebäude nachträglich zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen, so erhöhen diese Aufwendungen den Restbuchwert.
Der Aufbau und die Pflege von Kontakten ist für jeden Unternehmer ein wesentlicher Teil seines Erfolges.
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