Was ist bei der Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergung von 13 % auf 10 % bei Anzahlungen zu beachten?
Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits der Steuersatz von 10 % anzuwenden.
Wie an anderer Stelle schon erwähnt, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen anzuwenden.
Mit der Frage, ob SPA-Packages eines Wellnesshotels unter diese Regelung fallen, hat sich nun der Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis beschäftigt.
Im zu beurteilenden Fall hat ein Wellnesshotel seinen Beherbergungsgästen bestimmte SPA-Leistungen (Beauty, Kosmetik, Massage, Ayurveda) in Form unterschiedlicher „Packages“ zu einem Pauschalpreis angeboten. Daneben hatte der Gast aber auch die Möglichkeit, weitere SPA-Leistungen als Einzelleistungen zu buchen. Die gesondert gebuchten Einzelleistungen wurden vom Hotel mit dem Normalsteuersatz, die Pauschalpreise aber mit dem begünstigten Steuersatz verrechnet.
Der VwGH unterstützte die Ansicht der Finanzverwaltung und des Bundesfinanzgerichts in seinem Erkenntnis, dass die SPA-Leistungen auch in den Packages mit dem Normsteuersatz zu versteuern seien. In der Begründung wurden dazu unter anderem folgende Argumente angeführt:
Die in den Umsatzsteuerrichtlinien des BMF dargestellte Rechtsmeinung, dass Wellness-Leistungen grundsätzlich als mit der Beherbergung regelmäßig verbundene Nebenleistungen betrachtet werden können, ausgenommen davon aber Beauty- bzw. Kosmetikbehandlungen (wenn dafür kein gesondertes Entgelt verrechnet wird), war weder für das BFG noch für den VwGH entscheidungsrelevant.
Stand: 25. September 2018
Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits der Steuersatz von 10 % anzuwenden.
Wie an anderer Stelle schon erwähnt, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen anzuwenden.
Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb.
Die Höhe des Sachbezugs wird in der Sachbezugswerteverordnung geregelt.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Gastronomie- oder Hotellerieunternehmens.
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