Gastronews

Ist ein befristeter Arbeitsvertrag im Saisonbetrieb kündbar?

Ein Arbeitsverhältnis, welches auf bestimmte Zeit abgeschlossen wird, wird als befristetes Arbeitsverhältnis bezeichnet und endet grundsätzlich, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Befristung.

Für die Beurteilung, ob tatsächlich ein befristetes Dienstverhältnis vorliegt, ist unter anderem der anzuwendende Kollektivvertrag zu beachten.

So ist im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe geregelt, dass befristete Arbeitsverhältnisse nur dann als solche gelten, wenn der Tag des Beginns und der Tag der Beendigung kalendermäßig festgelegt sind. Die Bezeichnung „Schluss der Saison“ bzw. „Ende der Saison“ gilt nicht als kalendermäßig festgelegt. Eine unzulässige Befristung des Dienstverhältnisses führt dazu, dass das Dienstverhältnis von Anfang an als unbefristet gilt.

Eine Kündigung während der Befristung ist grundsätzlich im Gesetz nicht vorgesehen. Nur bei längeren Befristungen kann laut Oberstem Gerichtshof (OGH) eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden. Bei einer vertraglich vereinbarten Kündigungsmöglichkeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis müssen laut Rechtsprechung Zweck und Dauer der Befristung und die Möglichkeit einer Kündigung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Im Streitfall beurteilt das Gericht den Einzelfall, und entscheidet was ein angemessenes Verhältnis ist. Auch eine sachliche Rechtfertigung der Befristung ist für eine gültige Kündigungsmöglichkeit wesentlich. Die Judikatur ist leider nicht eindeutig, was unter einer längeren Befristung zu verstehen ist. So erkannte der OGH in einem Erkenntnis unter einer Befristung von zwei Monaten keine längere Befristung. In einem Fall wurde bei einem Saisonarbeitsverhältnis von vier Monaten mit Ausschluss des Kündigungsrechtes im letzten Monat unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit als möglich erachtet.

Stand: 28. März 2019

Bild: ZoomTeam - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Frühling 2019

Welche Leistungen gelten bei All-Inclusive für die Umsatzsteuer als Nebenleistung zur Beherbergung?

Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen ist grundsätzlich seit 1.11.2018 mit einem Umsatzsteuersatz von 10 % an den Gast zu verrechnen.

Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie ist die Kfz-Privatnutzung des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers für die Einkommensteuer zu bewerten?

Für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung des Kfz können sinngemäß die entsprechenden Bestimmungen der Sachbezugswerteverordnung angewendet werden.

Wie sind ausgestellte Gutscheine ab 2019 für die Umsatzsteuer zu behandeln?

Es wird nun neu zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen unterschieden.

Nach der Saison ab in den eigenen Urlaub: Wie bin ich krankenversichert?

Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Ist ein befristeter Arbeitsvertrag im Saisonbetrieb kündbar?

Ein Arbeitsverhältnis, welches auf bestimmte Zeit abgeschlossen wird, wird als befristetes Arbeitsverhältnis bezeichnet und endet grundsätzlich, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Befristung.

Was gehört in einen Business-Plan?

Unternehmensgründungen und größere Investitionen wollen finanziert werden.