Illmer und Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Social Media

Gastronews

Wie sind ausgestellte Gutscheine ab 2019 für die Umsatzsteuer zu behandeln?

Illustration

Auf Basis einer Änderung einer EU-Richtlinie hat das Bundesministerium für Finanzen in der aktuellen Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien seine Rechtsansicht zur umsatzsteuerlichen Behandlung von ab 1.1.2019 ausgestellten Gutscheinen dargelegt. Die wichtigsten Aussagen sind:

Ein Gutschein im Sinne dieser Bestimmungen verpflichtet den Unternehmer, diesen als Gegenleistung für eine Lieferung oder Dienstleistung anzunehmen, wenn die zu erbringende Leistung oder die Identität der möglichen leistenden Unternehmer und die Einlösungsbedingungen auf dem Gutschein selbst oder in damit zusammenhängenden Unterlagen angegeben sind.

Es wird nun neu zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen unterschieden.

Ein „Einzweck-Gutschein“ liegt vor, wenn der Ort der Leistungen und die dafür geschuldete Umsatzsteuer bei der Ausstellung des Gutscheins feststehen, wie z. B. der Gutschein für den Besuch einer Theatervorstellung oder der Gutschein für ein bestimmtes Küchengerät, der in allen Filialen und bei Franchisenehmern in ganz Österreich eingelöst werden kann.

Bereits bei Übertragung eines Einzweck-Gutscheins ist von der Erbringung der Leistung, auf die er sich bezieht, auszugehen. Einzweck-Gutscheine unterliegen auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie später nicht eingelöst werden oder wenn sie von einem Dritten übertragen werden. Stellt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen aus und wird die darin bezeichnete Leistung von einem anderen Unternehmer erbracht, dann erbringt der leistungserbringende Unternehmer seine Leistung an den Unternehmer, der den Gutschein ausstellt.

Ein „Mehrzweck-Gutschein“ ist jeder Gutschein, bei dem es sich nicht um einen „Einzweck-Gutschein“ handelt, wie z. B. ein Gutschein einer Restaurantkette über € 100,00.

Die Übertragung (Verkauf) von Mehrzweck-Gutscheinen (z. B. Geschenkbons, Geschenkmünzen), die zum späteren Bezug von Waren nach freier Wahl oder nicht konkretisierten Dienstleistungen berechtigen, stellt noch keinen steuerbaren Vorgang dar. Das Entgelt für die Veräußerung eines solchen Gutscheins unterliegt nicht der Anzahlungsbesteuerung. Bei Mehrzweck-Gutscheinen ist erst die tatsächliche Leistungserbringung steuerbar und führt zur Entstehung der Steuerschuld.

Wird ein Mehrzweck-Gutschein von einem anderen Unternehmer als dem Unternehmer, der den der Umsatzsteuer unterliegenden Umsatz erbringt, übertragen, so unterliegen alle bestimmbaren Dienstleistungen, wie z. B. Vertriebs- oder Absatzförderungsleistungen, der Umsatzsteuer.

Preiserstattungsgutscheine (Gutscheine, die zu einer nachträglichen Vergütung berechtigen) und Preisnachlassgutscheine (Gutscheine, die zum verbilligten Erwerb einer Leistung berechtigen) sind keine Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine.

Stand: 28. März 2019

Bild: anoli - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Frühling 2019

Welche Leistungen gelten bei All-Inclusive für die Umsatzsteuer als Nebenleistung zur Beherbergung?

Welche Leistungen gelten bei All-Inclusive für die Umsatzsteuer als Nebenleistung zur Beherbergung?

Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen ist grundsätzlich seit 1.11.2018 mit einem Umsatzsteuersatz von 10 % an den Gast zu verrechnen.

Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren?

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie ist die Kfz-Privatnutzung des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers für die Einkommensteuer zu bewerten?

Wie ist die Kfz-Privatnutzung des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers für die Einkommensteuer zu bewerten?

Für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung des Kfz können sinngemäß die entsprechenden Bestimmungen der Sachbezugswerteverordnung angewendet werden.

Wie sind ausgestellte Gutscheine ab 2019 für die Umsatzsteuer zu behandeln?

Wie sind ausgestellte Gutscheine ab 2019 für die Umsatzsteuer zu behandeln?

Es wird nun neu zwischen Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen unterschieden.

Nach der Saison ab in den eigenen Urlaub: Wie bin ich krankenversichert?

Nach der Saison ab in den eigenen Urlaub: Wie bin ich krankenversichert?

Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Ist ein befristeter Arbeitsvertrag im Saisonbetrieb kündbar?

Ist ein befristeter Arbeitsvertrag im Saisonbetrieb kündbar?

Ein Arbeitsverhältnis, welches auf bestimmte Zeit abgeschlossen wird, wird als befristetes Arbeitsverhältnis bezeichnet und endet grundsätzlich, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Befristung.

Was gehört in einen Business-Plan?

Was gehört in einen Business-Plan?

Unternehmensgründungen und größere Investitionen wollen finanziert werden.

Illmer und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369