Informationen zum Steuerrecht
Verträge über die Vermietung von Wohnräumen sind seit 11.11.2017 gebührenfrei!
Bislang mussten beim Neuabschluss bzw. bei der Verlängerung von Mietverträgen für Wohnräume 1 % Mietvertragsgebühr an die Finanz abgeführt werden. So fielen beispielsweise bei einer monatlichen Miete von EUR 600,00 und einer dreijährigen Mietdauer EUR 216,00 an Mietvertragsgebühr an. In Summe betrugen die Einnahmen für den Staat jährlich rund 50 Millionen Euro. Mit der Verlautbarung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt wurde nunmehr mit 11.11.2017 die Vermietung von Wohnräumen von der Mietvertragsgebühr befreit.
Bitte beachten Sie! Von der nunmehrigen Befreiung ist nur die Vermietung von Wohnräumen betroffen. Für sonstige Bestandverträge (zB Vermietung von Geschäftsflächen) bleibt die Gebühr nach wie vor aufrecht!
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Team der Steuerberatung Illmer und Partner – Die kompetente Beratung in Landeck.
Stand: 13.11.2017
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